Mietrecht, Haftungsrecht, Versichertenrecht bei Aufnahme von Geflüchteten

Hinweise zum Mietrecht, Haftungsrecht und Versicherungsrecht bei der privaten Aufnahme von Geflüchteten vom Ministerium der Justiz Nordrhein-Westfalen.

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Corona Infos zum Weitergeben an Geflüchtete

Um Geflüchtete aus der Ukraine über den Schutz vor einer Corona-Infektion und die Corona-Schutzimpfung zu informieren, stellt die BZgA Informationsmaterialien auf Ukrainisch bereit. Die Grafiken und Merkblätter erklären zum Beispiel, was Regeln wie „3G“ oder „2Gplus“ bedeuten. Sie veranschaulichen Testmöglichkeiten und Hygiene-Tipps. Außerdem informieren sie zu allen Fragen rund um die COVID-19-Schutzimpfung.

Die Informationen richten sich vor allem an Menschen, die ukrainischen Geflüchteten helfen, zum Beispiel Beschäftigte in Gemeinschaftsunterkünften oder Menschen, die mit der Gesundheitsvorsorge der Geflüchteten betraut sind. Sie können die Informationen dort weitergeben, wo sie gebraucht werden.
Zu den Infos>>

Rufnummer für überforderte Menschen, die Flüchtlinge aufgenommen haben

Deutsches Psychotherapeuten Netzwerk: 0228 44667200

Versicherung für Ehrenamtliche

Das Land NRW hat eine Unfall- und Haftpflichtversicherung für all diejenigen Ehrenamtlichen, die keinem Träger zugehörig sind. Diese greift auch ohne Anmeldung automatisch.

Den entsprechenden Flyer vom Land NRW finden Sie hier>>.

IhreAnsprechperson

Martha Meyer-Lipke

martha.meyer-lipke@​meschede.de 0291 205 316