Die Ortsvorsteher


Der Ortsvorsteher hat die Belange seiner Ortschaft gegenüber dem Rat wahrzunehmen.


Im Rahmen dieser Aufgaben ist er jederzeit berechtigt und verpflichtet:

  • Wünsche,
  • Anregungen
    und
  • Beschwerden

aus seiner Ortschaft aufzugreifen und diese an den Rat oder an den für die Angelegenheit zuständigen Ausschuss weiterzuleiten.

Der Ortsvorsteher ist Ansprechpartner für die Bevölkerung und zugleich Kontaktperson zwischen den Ortsteilen und der Verwaltung.
Darüber hinaus hat der Bürgermeister die Ortsvorsteher mit den nachfolgend aufgeführten Geschäften der laufenden Verwaltung beauftragt:

  1. Entgegennahme und Weiterleitung von Anregungen der Bürgerinnen und Bürger an die Verwaltung
  2. Feststellungen für die Stadtverwaltung 
  3. Meldung von Mängeln an die Stadtverwaltung 
  4. Ausstellung von Lebensbescheinigungen für Versicherungszwecke 
  5. Beglaubigung von Abschriften und Unterschriften (mit Ausnahme von eidesstattlichen Erklärungen) 
  6. Mitwirkung bei der Durchführung von Statistiken, Zählungen und Sammlungen

 

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