Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten im Bereich des ruhenden Straßenverkehrs kann die Ordnungsbehörde eine kostenpflichtige Verwarnung ausstellen.
Falschparken,Verwarnungen wegen ...
Kosten
Die Höhe des Verwarnungsgeldes richtet sich nach einem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog.
z. B.
- ohne gültigen Parkschein 5,00 EURO
- im eingeschränkten oder absoluten Halteverbot 15,00 EURO
- auf einem Schwerbehindertenparkplatz 35,00 EURO
- in einer Fußgängerzone 30,00 EURO
Rechtsgrundlagen
- § 12 StVO (Halten und Parken) u. a.
