Falschparken,Verwarnungen wegen ...


Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten im Bereich des ruhenden Straßenverkehrs kann die Ordnungsbehörde eine kostenpflichtige Verwarnung ausstellen.

Kosten

Die Höhe des Verwarnungsgeldes richtet sich nach einem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog.

z. B.

  • ohne gültigen Parkschein 5,00 EURO
  • im eingeschränkten oder absoluten Halteverbot 15,00 EURO
  • auf einem Schwerbehindertenparkplatz 35,00 EURO
  • in einer Fußgängerzone 30,00 EURO

Rechtsgrundlagen

  • § 12 StVO (Halten und Parken) u. a.

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Zuständige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Frau Veronika Birkenheuer