Sondernutzungserlaubnis


Die öffentlichen Straßen, Wege und Plätze sind regelmäßig für einen bestimmten Nutzungszweck gewidmet.

Wege sollen dem Fußgängerverkehr und / oder dem fließenden Verkehr dienen oder Bereiche als Parkfläche oder ähnlich genutzt werden. In diesem Rahmen darf jedermann die öffentlichen Straßen benutzen (sogenannter Gemeingebrauch).

Eine Nutzung über den Gemeingebrauch hinaus ist als Sondernutzung,

das heißt eine erlaubnispflichtige Benutzung der Straßen, Wege und Plätze, einzustufen.

Die Städte und Gemeinden sind durch die §§ 18, 19 und 19 a des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) ermächtigt, durch Satzung bestimmte Sondemutzungen zu regeln. Für Sondernutzungen können Gebühren erhoben werden. Es ist den Städten und Gemeinden freigestellt, für welche Sondernutzungen Gebühren erhoben werden und welche freigestellt sind.

Die detaillierten Informationen zu den Regelungen in Meschede finden Sie unterhalb dieses Artikels im Downloadbereich. Dort stehen Ihnen die Anträge und Infos als PDF-Dateien zur Verfügung ...

Downloads zu dieser Seite:
Antrag auf Sondernutzungserlaubnis ...      [pdf, 50,06 Kilobyte]
Gebührenübersicht ...      [pdf, 29,88 Kilobyte]
Informationsblatt ...      [pdf, 55,79 Kilobyte]