Wohnungsvermittlung und Wohnberechtigungsscheine


Auf Wohnungssuche?

Wir vermitteln öffentlich geförderte Wohnungen (Sozialwohnungen).

Sie benötigen eine Wohnberechtigungsbescheinigung (WBS)?

Voraussetzung zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung ist ein gültiger WBS.
Diesen erhalten Sie, wenn:

  • das Einkommen Ihres Haushaltes die Einkommensgrenze des sozialen Wohnungsbaues nicht überschreitet
  • die Wohnung eine für Ihre Familie angemessene Größe aufweist 

Einkommensnachweise sind z.B.:

Einkommensnachweis für Haushaltsvorstand sowie Angehörige mit eigenem Einkommen
(den entsprechenden Vordruck können Sie unterhalb im Downloadbereich als PDF-Datei herunterladen)

  • aktueller Rentenbescheid
  • Bescheid über Arbeitslosenunterstützung
  • letzter Steuerbescheid oder Gewinn- und Verlustrechnung (für Selbständige)
  • Nachweise über Leistungen nach dem SGB XII – Sozialhilfe -
  • Nachweise über Leistungen nach dem SGB II – Grundsicherung für Arbeitsuchende -
  • Nachweis über Krankengeld
  • BaföG-Bescheid / Immatrikulationsbescheinigung
  • Nachweis über Unterhaltszahlungen


Nachweise für Einkommensfreibeträge z.B.

  • Schwerbehindertenausweis
  • Nachweis über zu leistende gesetzliche Unterhaltsleistungen
  • Erhöhte Werbungskosten sind lt. Steuerbescheid nachzuweisen
  • Heiratsurkunde (nicht länger als 5 Jahre verheiratet und beide Ehepartner nicht älter als 40 Jahre)
  • Schwangerschaftsnachweis (Mutterpass)
  • Schulbescheinigung (bei Kindern ab 16 Jahre)

Wie funktioniert die Wohnraumvermittlung?

Zuerst sollten Sie die Aufnahme in die Liste für Wohnungssuchende beantragen
(den entsprechenden Vordruck können Sie unterhalb im Downloadbereich als PDF-Datei herunterladen)

Dies geschieht am besten persönlich.
Die Reihenfolge der Vermittlung einer öffentlich geförderten Wohnung richtet sich aber nicht nur nach dem Zeitpunkt der Antragstellung, sondern auch nach der sozialen Dringlichkeit.

Sofern Sie Ihren Antrag auf bestimmte Stadtgebiete begrenzen, schränkt dies die Vermittlungsmöglichkeit erheblich ein.

Wo finden Sie uns?

Für ein persönliches Beratungsgespräch stehen wir Ihnen im Rathaus Meschede, Franz-Stahlmecke-Platz 2. Obergeschoss. Zimmer 248, 59872 Meschede während der Öffnungszeiten zur Verfügung.

Haben Sie noch Fragen oder Anregungen?

Diese Informationen zur Einkommensberechnung stellen natürlich nur einen groben Abriss der für Sie wichtigsten Fragen dar.

Sollten Sie darüber hinaus noch weitere Fragen oder Anregungen haben, stehen wir Ihnen gerne fernmündlich unter 0291 / 205 - 156 oder auch zu einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.

Downloads zu dieser Seite:
Wohnungssuchende, Kombinationsantrag      [pdf, 26,86 Kilobyte]
Wohnungssuchende, Vormerkliste (Antrag)      [pdf, 30,32 Kilobyte]