Soziales - JobCenter


"Grundsicherung für Arbeitssuchende"

Erwerbsfähige Personen zwischen 15 und 65 Jahren, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen sicherstellen können haben die Möglichkeit, Leistungen nach dem SGB II (Sozialgesetzbuch Zweites Buch) zu beantragen.
Beratend stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Leistungssachbearbeitung des Fachbereiches Soziales zur Verfügung.

Weitere Informationen zu den Leistungen nach dem SGB II, über Rechte und Pflichten im Leistungsbezug finden Sie in der Informationsbroschüre des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit "Hartz IV - Menschen in Arbeit bringen". (Downloadmöglichkeit im Anschluss an diese Info).

In Zusammenarbeit mit externen Bildungseinrichtungen und Maßnahmeträgern verfügen wir über ein breit gefächertes Angebot von entsprechenden Förderungsmöglichkeiten die Ihnen eine Arbeitsaufnahme erleichtern sollen. Unsere Fallmanager und Arbeitsvermittler werden versuchen individuell auf die Fähigkeiten, Kenntnisse und Bedarfe eines jeden Einzelnen einzugehen.

"Information für Unternehmen"

Der Hochsauerlandkreis ist bundesweit eine von 69 Optionskommunen, die seit dem 1. Januar 2005 gemeinsam mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden die Arbeitsvermittlung von Langzeitarbeitslosen in Eigenregie übernommen haben. Sollten Sie Personalbedarf haben, so setzen Sie sich bitte mit unserem Vermittler, Herr Uli Schulte, Tel. 0291/205-325 in Verbindung.
Wir werden versuchen, Ihnen kurzfristig, entsprechend Ihrer Vorgaben geeignete Bewerbervorschläge zu unterbreiten. Unsere Zielsetzung ist eine schnelle und dauerhafte Eingliederung in das Arbeitsleben.

Folgende Fördermöglichkeiten können wir Ihnen anbieten:

Praktikum
Sie sind sich nach dem Vorstellungsgespräch noch nicht sicher, ob unser Bewerbervorschlag tatsächlich geeignet ist?
Im Rahmen eines mehrwöchigen Praktikums besteht die Möglichkeit eines "gegenseitigen Kennenlernens". Für Sie als Arbeitsgeber entstehen in dieser Zeit keine Kosten.

Lohnkostenzuschuss
Die Erfahrung hat gezeigt, dass viele langzeitarbeitslose Frauen und Männer nicht sofort die erwartete Arbeitsleistung erbringen können. Auch ihnen sollte eine Chance geben werden. Sollten Sie sich für eine Einstellung entscheiden, so könnte über einen befristeten Lohnkostenzuschuss zunächst ein finanzieller Ausgleich geschaffen werden.
 
"Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung"
Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind können einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII (Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch) haben, wenn der notwendige Lebensunterhalt  nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus dem Einkommen und Vermögen beschafft werden kann.

Beratend stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Grundsicherung nach dem SGB XII des Fachbereiches Soziales zur Verfügung.


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