Bildungs- und Teilhabepaket
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen sollen künftig nicht wegen ihrer finanziellen Situation von der Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in unserer Gesellschaft ausgeschlossen sein.
Sie erhalten zusätzlich zu ihrem monatlichen Regelbedarf auch Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft. Das Bildungspaket fördert und unterstützt bedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Es ermöglicht ihnen die Teilhabe an soziokulturellen Angeboten wie Mitgliedschaft im Sportverein, Musikunterricht, Freizeiten sowie gezielte Unterstützung durch Lernförderung, wenn die Versetzung gefährdet ist.
Das Bildungspaket gilt für Kinder und Jugendliche aus Familien, die ALG-II, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Berechtigt sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Eine Ausnahme gilt im Bereich Kultur, Sport und Freizeit. Hier liegt die Altersgrenze bei Vollendung des 18. Lebensjahres.
Folgende Leistungen umfasst das Bildungs- und Teilhabepaket:
- Eintägige Ausflüge von Kita und Schule
- Mehrtägige Fahrten von Kita und Schule
- Schulbedarfspaket
- Schülerbeförderung
- Lernförderung
- Mittagsverpflegung
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Das Bildungspaket gilt rückwirkend ab dem 01. Januar 2011. Auch Leistungen, die schon in Anspruch genommen wurden, können erstattet werden, dann muss jedoch bis zum 30.06.2011 ( voraussichtliche Regelung) ein Antrag gestellt werden.
Die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten Sie auf Antrag. Anträge und Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket erhalten sie beim Fachbereich Soziales – JobCenter der Stadt Meschede.
Ansprechpartner:
- Frau Nicole Ackermann Fachbereich Soziales – JobCenter
Telefon: 0291/ 205-232
E-mail: n.ackermann@meschede.de - Herr Ulrich Schürmann Fachbereich Soziales – JobCenter
Telefon: 0291/ 205-215
E-mail: ulrich.schürmann@meschede.de
