Gleichstellungsstelle
Einrichtung der Gleichstellungsstelle
Schon 1984 stellte die SPD-Fraktion im Rat den Antrag, eine Gleichstellungsstelle einzurichten.
Zwei Jahre später übergab der Arbeitskreis "Frauen für Gleichberechtigung", bestehend aus verschiedenen Frauengruppen und Einzelpersonen, die enttäuscht darüber waren, dass es noch immer keine Gleichstellungsstelle bei der Stadtverwaltung gab, einen Bürgerinnenantrag an den Rat, in dem die Forderung auf Einrichtung einer Gleichstellungsstelle erneuert wurde. Im Februar 1987 beschloss die Stadtvertretung, eine Gleichstellungsbeauftragte einzustellen.
Im Dezember 1987 wurde die Stelle (1/2 Stelle) besetzt. Auf Anregung der CDU beschloss der Rat der Stadt Meschede 1990 darüber hinaus, einen Gleichstellungsausschuss zu bilden. Dieser sollte der Gleichstellungsbeauftragten beratend zur Seite stehen. 1995 wurde dieser Ausschuss in den Ausschuss für Gleichstellung, Familie und Soziales (seit 2009 Ausschuss für Generationen, Kultur und Soziales) integriert.
Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten
Förderung der Verwirklichung des Verfassungsgebots (GG Artikel 3, Absatz 2) der
Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Rahmen der kommunalen Zuständigkeit
Seit 1994 sind zur Wahrnehmung dieser Aufgabe Städte und Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern in NRW dazu verpflichtet, hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen (§ 5 GO NW). Die Stadt Meschede kommt dieser Verpflichtung nach, indem eine Halbtagskraft die Gleichstellungsarbeit leistet.
- Die Gleichstellungsbeauftragte hat sowohl verwaltungsinterne wie verwaltungsexterne Aufgaben.
- Der Aufgabenbereich erstreckt sich zum einen auf die Überprüfung des Verwaltungshandelns im Hinblick auf die Gleichstellung von Frau und Mann innerhalb der Stadtverwaltung und zum anderen auf die
- Durchführung bzw. Anregung von Maßnahmen außerhalb der Stadtverwaltung, die geeignet erscheinen, bestehenden Defiziten und Diskriminierungen entgegenzuwirken.
- Besondere Schwierigkeiten und Anforderungen der Gleichstellungsarbeit ergeben sich aus der Breite und Tiefe des Aufgabengebietes.
"Gleichstellungsfragen" sind kein eindeutig abgegrenztes Arbeitsgebiet
- Neben frauenpolitischen Themen im engeren Sinne (z.B. Frauenförderplan, Gewalt gegen Frauen, Armut im Alter, Situation bestimmter Frauengruppen wie Hausfrauen, Mütter, Alleinerziehende usw.)
- gehört zum potentiellen Arbeitsfeld alles, was Frauen in anderer Weise oder in stärkerem Maße betrifft als Männer.
- Es geht um die spezifische Betroffenheit von Frauen und die Frage, ob darin eine Benachteiligung liegt, die Handlungsbedarf auslöst.
Die Gleichstellungsbeauftragte gibt darüber hinaus Hilfestellung für Ratsuchende in enger Zusammenarbeit mit Verwaltungsstellen und anderen nicht städtischen Beratungsstellen.
Anlässlich des Euqal-Pay-Day - "Tag für gleiche Bezahlung"

