Europawahlen
Allgemeine Informationen
Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments werden in allgemeinen, unmittelbaren, freien und gleichen Wahlen für fünf Jahre gewählt.
Seit der letzten Europawahl im Juni 2004 saßen bis Januar 2007 736 Abgeordnete aus den 25 Mitgliedsstaaten im Europäischen Parlament. Mit dem Beitritt von Bulgarien und Rumänien am 1. Januar 2007 erhöht sich die Gesamtzahl der Abgeordneten vorübergehend, nämlich bis zur Europawahl 2009 auf insgesamt 785 Abgeordnete.
Die derzeitigen 27 EU-Länder sind: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Malta, Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.
Die Wahlergebnisse der Europawahlen finden Sie unterhalb des Textes!!
Wahlrecht
Wahlberechtigt zur Europawahl ist
jeder Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes der in ein Wählerverzeichnis eingetragen oder im Besitz eines Wahlscheines ist und das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten - also mindestens seit dem 13. März 2004 - im Wahlgebiet oder in einem der übrigen Mitgliedstaaten der EU eine Wohnung innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält. Wahlgebiet ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
Vom Wahlrecht ausgeschlossen ist,
wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt für den zur Besorgung aller seiner Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist; dies gilt auch, wenn der Aufgabenkreis des Betreuers die in § 1896 Abs. 4 BGB und § 1905 BGB bezeichneten Angelegenheiten nicht erfasst; wer sich nach § 63 in Verbindung mit § 20 des Strafgesetzbuches in einem psychiatrischen Krankenhaus befindet.
Deutsche, die im Ausland leben, können unter besonderen Voraussetzungen an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen. Ausführliche Informationen finden sich im Internetangebot des Bundeswahlleiters unter www.bundeswahlleiter.de - Service für Auslandsdeutsche.
Wahlberechtigt ist auch jeder Unionsbürger, der auf Antrag in ein Wählerverzeichnis eingetragen wurde.
Unionsbürger
Ein Staatsangehöriger eines der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union wird allgemein als Unionsbürger bezeichnet. Sie entscheiden, ob sie in ihrem Heimatland oder in Deutschland an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen und die hier aufgestellten Kandidaten wählen wollen. Entscheiden Sie sich als Unionsbürger (siehe Aufzählung oben) für eine Wahlteilnahme, so ist folgendes wichtig:
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt ist jeder Unionsbürger mit einer Wohnung in Deutschland, der am Wahltag
- das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- seit mindestens 3 Monaten in Deutschland oder in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union lebt und
- nicht in Deutschland oder in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Was ist zu tun?
Um Ihr Wahlrecht ausüben zu können, müssen Sie bei der Gemeindebehörde Ihres deutschen Wohnortes in ein Wählerverzeichnis eingetragen sein. Unionsbürger, die bereits 2004 in Deutschland an der Europawahl teilgenommen haben, sind im Wählerverzeichnis ihres Wohnortes eingetragen und brauchen keinen erneuten Antrag auf Eintragung stellen. Alle anderen Unionsbürger müssen einen schriftlichen Antrag bei der Gemeindebehörde ihres deutschen Wohnortes einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. In dem Antragsformular ist eine förmliche Erklärung abzugeben, dass Sie Ihr Wahlrecht nur in Deutschland ausüben, dass Sie in Ihrem Heimatstaat nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und seit wann Sie in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union leben.
Wo gibt es das Antragsformular?
Antragsformular und Merkblatt erhalten Sie bei der Stadtverwaltung Meschede, Wahlamt, Zimmer 007, Franz- Stahlmecke-Platz 2, 59872 Meschede. Das Wahlamt (Ansprechpartner siehe unten) beantwortet gerne auch weitere Fragen im Zusammenhang mit dem Wahlrecht zum Europäischen Parlament.

