Parkausweise für Behinderte / Parkerleichterungen
Parkausweise für Behinderte
Außergewöhnlich Gehbehinderte (aG) und Blinde (Bl) können Parkerleichterungen erhalten.
Auch wer selbst keinen Führerschein hat, kann einen Parkausweis für Behinderte erhalten, der für seinen jeweiligen Fahrer gilt.
Mitzubringen ist
- der gültige Schwerbehindertenausweis des Versorgungsamtes oder des Hochsauerlandkreises,
- sowie ein aktuelles Passfoto.
Die Erteilung des Parkausweises ist gebührenfrei!
Rechtliche Grundlagen: § 46 StVO
Parkerleichterung außerhalb der aG-Regelung
Auch außerhalb der aG-Regelung besteht die Möglichkeit eine Parkerleichterung zu gelangen.
Folgende Personengruppen kommen für die Parkerleichterung in Betracht:
- Gehbehinderte mit dem Merkzeichen "G" und einem Grad der Behinderung von mind. 70 % und max. Aktionsradius ca. 100 m
- Morbus-Crohn-Kranke und Colitis-Ulkerosa-Kranke mit einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mind. 60%
- Stomaträger mit doppeltem Stoma und einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mind. 70 %
Auch hierfür muss der Schwerbehindertenausweis mitgebracht werden.
