Verkehrslenkung und Verkehrssicherung


Die Stadt Meschede ist als mittlere kreisangehörige Stadt selbständige örtliche Straßenverkehrsbehörde im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO). D. h., sie ordnet in eigener Zuständigkeit verkehrsregelnde Maßnahmen aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs an.

Ferner kann sie in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller Ausnahmen von den Bestimmungen der StVO erteilen.

Anordnung von Verkehrszeichen und Einrichtungen

Sofern Sie der Auffassung sind, dass ein Verkehrszeichen fehlt oder aber überflüssig sei, können Sie sich formlos an ihre Straßenverkehrsbehörde wenden.

  • Verkehrsregelungen generell,
  • Einrichten von Kreisverkehren,
  • innerörtliche und überörtliche Wegweisungen,
  • Parkleitsystem,
  • Halt- u. Parkverbote,
  • Geschwindigkeitsbeschränkungen,
  • Einrichten von Tempo 30-Zonen,
  • Schulwegsicherung,
  • Behinderte im Straßenverkehr,
  • Unfallhäufungsstellen
    und
  • Verkehrssicherheitsaktionen

sind nur einige wenige Stichworte, die zu diesem Aufgabenbereich gehören.