Beurkundung von Sterbefällen


Der Tod eines in Meschede verstorbenen Mitbürgers, unabhängig von dessen Wohnort und Nationalität, wird vom Standesamt Meschede beurkundet; es wird ein Sterberegistereintrag errichtet.

Grundlage hierfür ist die Sterbefallanzeige, in der neben Identitätsangaben über den Verstorbenen insbesondere Informationen über den genauen Ort und den Zeitpunkt des Sterbefalls enthalten sind.

Hinsichtlich des medizinischen Teils ist die ärztliche Todesbescheinigung maßgeblich, in der von einem Arzt verbindliche Angaben über Sterbeort und -zeitpunkt getroffen werden.

Bei fast allen Sterbefällen wird sich der von den Angehörigen beauftragte Bestatter um die Abwicklung der Formalitäten kümmern. Er wird die erforderlichen Unterlagen beim Standesamt einreichen. Der Standesbeamte errichtet den Sterberegistereintrag und stellt aus diesem Eintrag die gewünschten Sterbeurkunden (nationale und internationale (= mehrsprachige)) sowie die Sterbefallbescheinigungen aus.

Unterlagen

Für die Beurkundung eines Sterbefalles benötigt das Standesamt bestimmte Dokumente. Welche das im Einzelfall sind, hängt u.a. vom Familienstand, des Alters und der Nationalität des(r) Verstorbenen ab. In aller Regel werden folgend aufgeführte Papiere benötigt:

  • Sterbefallanzeige
  • ärztliche Todesbescheinigung
  • neu ausgestellte beglaubigte Abschrift des Familienbuches der letzten Ehe (bei Eheschließung nach dem 01.01.1958 (alte Bundesländer), 03.10.1990 (neue Bundesländer))
  • neu ausgestellte Eheurkunde Geburtsurkunde bzw. beglaubigte Kopie des Geburtsregistereintrages (insbesondere bei Ledigen)
  • bei verwitwet Verstorbenen: Sterbenachweis des verstorbenen Ehegatten
  • bei geschiedenen Verstorbenen: Rechtskräftiger Nachweis der Eheauflösung
  • Personalausweis bzw. Reisepass
  • evtl. Einbürgerungsurkunde
  • Namensänderungsbescheinigung (zB. bei Spätaussiedlern)

Gebühren

Die Beurkundung des Sterbefalls ist gebührenfrei, ebenso die

  • Sterbeurkunden für Rentenangelegenheiten
  • Sterbefallbescheinigung für die Bestattung (Friedhofsbehörde)

Gebühren entstehen nur, wenn zusätzliche Urkunden benötigt werden (z.B. für Lebensversicherungen, Sterbegeldversicherungen, Beantragung eines Erbscheines, Löschung eines Rechts aus dem Grundbuch etc.):

  1. Die erste Sterbeurkunde kostet = 10,00 €,
  2. jede weitere Sterbeurkunde = 5,00 €
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