Sie möchten eine Lebenspartnerschaft begründen?


Begründung einer Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Paare können in Deutschland seit August 2001 "Ja" zueinander sagen. Sie können eine "Lebenspartnerschaft" begründen und in ein Lebenspartnerschaftsregister eintragen lassen.

In Nordrhein-Westfalen wurde diese Aufgabe zunächst den Bezirksregierungen übertragen. Seit dem 1. Oktober 2001 sind die Standesämter der Hauptwohnsitze der Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen zuständig für die "Anmeldung zur Begründung der eingetragenen Lebenspartnerschaften". Sie können sich nicht nur bei uns anmelden, sondern sich auch im Trausaal das Ja-Wort geben.

(Aufgelöst wird die eingetragene Lebenspartnerschaft übrigens durch gerichtliches Urteil, genau wie eine Ehe.)

Notwendige Formalitäten beim Standesamt

Am Anfang steht die Anmeldung zur Begründung der Lebenspartnerschaft, zu der Sie ein paar wichtige Dokumente mitbringen sollten:

Um die eingetragene Lebenspartnerschaft anzumelden, müssen beide Partner oder Partnerinnen Nachweise zu ihrer Identität, ihrem Aufenthalt, dem Familienstand und ihrer Abstammung vorlegen.

Wer bisher nicht verheiratet war oder nicht in einer Lebenspartnerschaft gelebt hat, benötigt:

  • den gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • wenn der Hauptwohnsitz nicht Meschede ist, eine Aufenthaltsbescheinigung der zuständigen Meldebehörde des Hauptwohnsitzes.
    Die Bescheinigung soll nicht älter als vier Wochen sein.
  • eine neue beglaubigte Kopie Ihres jeweiligen Geburtsregistereintrages. Diese Urkunde wird beim Standesamt Ihres jeweiligen Geburtsortes ausgestellt. Ist dies Meschede, kann darauf verzichtet werden, denn das Geburtsregister wird hier geführt.

Wer geschieden oder verwitwet ist oder schon in einer Lebenspartnerschaft gelebt hat, benötigt folgende Papiere:

  • den gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • wenn der Hauptwohnsitz nicht Meschede ist, eine Aufenthaltsbescheinigung der zuständigen Meldebehörde. Die Bescheinigung soll nicht älter als vier Wochen sein.
  • Eine neue beglaubigte Kopie Ihres Geburtsregistereintrages. Zu erhalten vom Standesamt Ihres jeweiligen Geburtsortes.
  • Erklärende, die bereits eine Lebenspartnerschaft begründet haben oder verheiratet waren, haben alle früheren Lebenspartnerschaften bzw. Ehen und die Art der Auflösung anzugeben. Setzen Sie sich bitte persönlich mit uns in Verbindung.

Partner oder Partnerinnen mit ausländischer Staatsangehörigkeit

Erklärende mit ausländischer Staatsangehörigkeit haben diese durch ein amtliches Ausweispapier mit Angabe der Staatsangehörigkeit (in der Regel reicht hier der Reisepass) oder durch eine Bescheinigung der zuständigen Behörde ihres Heimatstaates nachzuweisen. Auch der Familienstand von Erklärenden mit ausländischer Staatsangehörigkeit wird durch eine geeignete Bescheinigung der zuständigen Stelle des Heimatstaates nachgewiesen. Die Bescheinigungen sollen nicht älter als 6 Monate sein.

Beide Partner oder Partnerinnen sollen sich persönlich im Standesamt anmelden. Ist eine Person verhindert, kann sie schriftlich erklären, dass sie mit der Anmeldung durch die andere Person einverstanden ist. (Einen Vordruck dieser Vollmacht gibt es im Standesamt.) Über die Anmeldung nimmt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte eine Niederschrift auf.

Unsere Empfehlung an Sie:
Kommen Sie persönlich zu uns, denn nur im direkten Gespräch mit dem Standesbeamten oder der Standesbeamtin können Fragen unmittelbar geklärt werden. Vor allem, wenn es Unsicherheiten hinsichtlich der vorzulegenden Unterlagen gibt oder wenn ausländisches Recht zu beachten ist, hilft das persönliche Gespräch schnell weiter.

Auch die Begründung einer Lebenspartnerschaft ist gebührenpflichtig:

Ganz umsonst ist eine standesamtliche Begründung der Lebenspartnerschaft nicht. Rund 80,00 € sollten Sie einplanen. Sonderwünsche, Urkunden und vielleicht ein Lebenspartnerschaftsbuch - im Standesamt zu erwerben - können die Kosten noch erhöhen.

Die einzelnen Gebührensätze entsprechen grundsätzlich denen bei einer Eheschließung.