Sie möchten heiraten?
Mit diesem Wunsch sind Sie nicht allein: Jedes Jahr geben sich mehrere tausend Paare in den deutschen Standesämtern das Ja-Wort. Vor dem Eheglück hat der Gesetzgeber allerdings einige bürokratische Hürden gestellt. Die folgenden Seiten sollen Ihnen dabei helfen, diese Hürden mit Leichtigkeit zu nehmen.
Am Anfang steht die Anmeldung zur Eheschließung, zu der Sie ein paar wichtige Unterlagen mitbringen sollten. Die Vorlage dieser Unterlagen hier im Standesamt dient der Prüfung der Bestätigung, dass keine gesetzlichen Ehehinderungsgründe Ihrem Vorhaben entgegenstehen.
Wo melde ich die Eheschließung an?
Sie melden Ihre Eheschließung bei dem Standesamt an, in dessen Bezirk mindestens einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat (melderechtlich erfasst ist). Das kann der Haupt- oder auch ein Nebenwohnsitz sein. Wenn also einer von Ihnen in Meschede wohnt oder auch hier nur einen Zweitwohnsitz hat, können Sie zur Anmeldung Ihrer Eheschließung zum Standesamt Meschede kommen.
Wohnen Sie in Meschede, möchten aber gern in einer anderen Stadt heiraten (z.B. während Ihres Nordsee-Urlaubs in Büsum oder beim Standesamt Sylt), so melden Sie im Mescheder Standesamt die Eheschließung an. Wir leiten Ihre Unterlagen dann dem Standesamt Ihrer Wahl (in unserem Beispiel "Büsum bzw. Sylt") zur Vornahme der Eheschließung zu. Den Eheschließungstermin und sonstige Dinge regeln Sie direkt mit Ihrem Eheschließungs-Standesamt.
Welches sind die grundsätzlichen Voraussetzungen, damit ich eine Ehe eingehen kann?
Die Ehe kann grundsätzlich eingehen, wer
- volljährig und voll geschäftsfähig ist
- noch nicht oder nicht mehr verheiratet ist
- mit seinem Partner nicht verwandt ist
Welche Unterlagen benötige ich für die Anmeldung der Eheschließung?
Am einfachsten ist die Anmeldung, wenn
- beide Verlobte deutsche Staatsangehörige sind,
- beide Verlobte volljährig und kinderlos sind,
- keine/r der Verlobten bereits verheiratet war,
- beide Verlobte ihren Hauptwohnsitz in Meschede haben
und
beide in Meschede geboren sind. Dann brauchen Sie zur Anmeldung der Eheschließung nur Ihre gültigen Personalausweise bzw. Reisepässe.
Sind einzelne oder mehrere dieser Bedingungen nicht erfüllt, benötigen Sie folgende Unterlagen:
- eine Aufenthaltsbescheinigung der zuständigen Meldebehörde (Bürgerbüro) des Hauptwohnsitzes sowie jedes Nebenwohnsitzes. Diese Bescheinigung soll nicht älter als vier Wochen sein.
- wenn Sie nicht in Meschede geboren sind, brauchen Sie eine neu ausgestellte beglaubigte Kopie Ihres Geburtsregistereintrages (zu erhalten beim Standesamt Ihres Geburtsortes).
- Verwitwete und geschiedene Verlobte müssen folgende Urkunden vorlegen:
- eine neue Geburtsurkunde
und- eine aktuelle Eheurkunde, in der die Auflösung der Ehe und die aktuelle Namensführung eingetragen ist.
Sollte sich Ihre Namensführung nach Auflösung der Ehe nicht geändert haben, reicht eine Heiratsurkunde und die Sterbeurkunde des Ehegatten bzw. das rechtskräftige Scheidungsurteil.
Wenn Sie in Meschede geheiratet haben, greifen wir auf die bei uns geführten Urkundsbücher zurück; ist die geforderte Eheurkunde jedoch von einem anderen Standesamt auszustellen, besorgen Sie bitte dieses Dokument dort.
- Wenn Sie gemeinsame Kinder haben, bringen Sie bitte auch deren Geburtsurkunde mit. In der Urkunde sollten Sie beide als Eltern eingetragen sein.
Wenn Sie sich in dieser Aufzählung wieder finden, reichen die genannten Unterlagen meistens aus. Allerdings können in Einzelfällen - leider - weitere Unterlagen notwendig werden.
In folgenden Fällen sollten Sie sich auf jeden Fall persönlich beim Standesamt erkundigen:
- eine/r der Verlobten besitzt oder besaß eine ausländische Staatsangehörigkeit
- eine/r der Verlobten ist nicht im Bundesgebiet geboren
- eine/r der Verlobten ist adoptiert
- eine/r der Verlobten hat mehrere Vorehen
- eine/r der Verlobten ist im Ausland geschieden worden
Trautermine und Trausäle ...
Den Termin für Ihre Eheschließung vereinbaren Sie ausschließlich mit uns Standesbeamten.
Sie können bei uns im Rahmen unserer üblichen Regelarbeitszeiten heiraten.
Als zusätzlichen Service bieten wir monatlich an jeweils einem Freitagnachmittag sowie an einem Samstagvormittag Eheschließungstermine an.
Trausäle
Wir trauen und verpartnern:
- im Rathaus Meschede
- im historischen Rathaus in Meschede, Stadtteil Eversberg
- in der Verwaltungsnebenstelle in Meschede, Stadtteil Freienohl
- im Salon des Fahrgastschiffes auf der Hennetalsperre.
Für eine Trauung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten, also an Freitagen ab 12 Uhr und samstags Vormittag wird eine Zusatzgebühr in folgender Höhe erhoben:
- freitags ab 12 Uhr: 66,00 €
- Samstagsvormittag: 66,00 €
Soll die Eheschließung in den Trausälen in den Ortsteilen Eversberg oder Freienohl bzw. im Salon des Fahrgastschiffes MS Hennesee auf der Hennetalsperre stattfinden, fällt zusätzlich eine Servicegebühr von 77,00 € an.
Anmerkung:
Das Angebot des Kapitäns steht natürlich; jedoch sind Trauungen im Salon des Fahrgastschiffes auf der Hennetalsperre auch ohne die Inanspruchnahme der Gastronomie des Schiffes möglich.
Allerdings stellt Ihnen der Kapitän für die Nutzung der Räumlichkeiten auf der MS Hennesee eine personenorientierte Service- und Aufwandskostenpauschale in Rechnung.
Sie beträgt:
| für die (ersten) 20 Personen der Traugesellschaft (incl. Brautpaar und Trauzeugen) | = 50,00 € |
| für jede weitere Person |
= 5,00 € |
Möglichkeiten der Namensführung in der Ehe nach deutschem Namensrecht
Sie können bei der Eheschließung einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen. Dies kann der Name des Mannes oder der Name der Frau sein. Die Ehenamensbestimmung muss aber nicht zwingend bei der Eheschließung erfolgen, sondern kann ohne jede Frist auch zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen werden.
Beispiel:
Lena Winter und Marius Märchen wollen heiraten.
Wahlmöglichkeiten:
Lena Märchen geb. Winter & Marius Märchen
(= Ehename „Märchen“; der Familienname der aus der Ehe hervorgehenden Kinder lautet „Märchen“)
oder
Lena Winter & Marius Winter geb. Märchen
(= Ehename „Winter“; der Familienname der aus der Ehe hervorgehenden Kinder lautet „Winter“)
Eine Ehenamensbestimmung ist unwiderruflich.
Wenn Sie keinen Ehenamen führen wollen, verbleibt es bei getrennter Namensführung, d.h. Sie beide führen den Namen weiter, den Sie bei Eingang der Ehe tragen.
Beispiel:
Lena Märchen & Marius Märchen
Der Familienname Ihrer aus der Ehe hervorgehenden Kinder lautet entweder „Märchen“ oder „Winter“. Die Entscheidung treffen Sie als Kindeseltern bei Errichtung des Geburtseintrages (durch das Standesamt) für Ihr erstes Kind.
Sofern ein Ehename bestimmt wird, der nicht Ihr Geburtsname ist, können Sie Ihren Namen dem Ehenamen voranstellen oder anfügen. Sie allein können dann einen Doppelnamen führen. Die Bestimmung eines Doppelnamens für beide Ehepartner lässt das deutsche Namensrecht nicht zu.
Beispiel:
Lena Winter & Marius Winter-Märchen geb. Märchen
Ehename= Winter; Familienname Kinder: Winter
oder
Lena Winter & Marius Märchen-Winter geb. Märchen
Ehename= Winter; Familienname Kinder: Winter
oder
Lena Märchen-Winter geb. Winter & Marius Märchen
Ehename: Märchen; Familienname Kinder: Märchen
oder
Lena Winter-Märchen geb. Winter & Marius Märchen
Ehename Märchen; Familienname Kinder: Märchen
Nachträgliche Bestimmung des Ehenamens und Doppelnamens
Wenn Sie bei der Eheschließung keinen gemeinsamen Ehenamen bestimmt haben, können Sie während des Bestehens der Ehe einen Ehenamen bestimmen. Sofern ein Ehename bestimmt wird, der nicht Ihr Name ist, können Sie Ihren Namen dem neuen Ehenamen voranstellen oder anfügen. Sie allein können dann einen Doppelnamen führen. Die Voranstellung oder Anfügung Ihres Namens können Sie einmal wieder rückgängig machen.
Besteht der Ehename bereits aus einem Doppelnamen, kann keine weitere Erklärung zum Namen abgegeben werden. Sie können den Ehenamen nur gemeinsam bestimmen. Alle Ehenamenserklärungen müssen vor dem Standesbeamten abgegeben werden.
Die Gebühr für diese Namensbestimmungen beträgt 21,00 Euro.
Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe
Ehegatten können nach Auflösung der Ehe durch Tod oder rechtskräftigen Scheidung ihren Geburtsnamen oder den Namen aus einer früheren Ehe ohne jede Frist wieder annehmen.
Die gesetzliche Gebühr für diese Namensbestimmung beträgt 21,00 Euro.
Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass sowie eine aktuelle Eheurkunde der aufgelösten Ehe mit Auflösungsvermerk mit. Diese Urkunde erhalten Sie bei Ihrem Heirats-standesamt. Wenn Sie in Meschede geheiratet haben, benötigen Sie nur Ihren Ausweis. Die Erklärung muss vor dem Standesbeamten abgegeben werden.
Wieviel kostet eine Trauung?
Die Eheschließung ist gebührenfrei.
Gebühren fallen für die Prüfung der Ehefähigkeit bei der Anmeldung zur Eheschließung, sowie für Urkunden und das Familienstammbuch etc. an.
Allerdings lassen sich die Kosten nicht pauschal beziffern. Sie hängen von vielen Einzelfragen ab, z.B. wie viele Urkunden Sie benötigen, ob und welches Familienstammbuch sowie wann und wo Sie Ihre Ehe schließen möchten.
In der Regel müssen Sie mit mindestens 60,00 € rechnen. Je nach Bedarf an weiteren Urkunden oder bei Sonderwünschen kann Ihre Trauung auch mehr als das Doppelte kosten.
Für eine Trauung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten, also an Freitagen ab 12 Uhr und an Samstagen, wird eine Zusatzgebühr in folgender Höhe zu erhoben:
- freitags ab 12 Uhr: 66,00 €
- Samstagsvormittag: 66,00 €
Die Ambiente-Trauungen in den in den Stadtteilen Eversberg und Freienohl sowie auf der MS Hennesee kosten 77,00 € zusätzlich.
Die Gebühren im Einzelnen:
| Wenn beide Brautleute die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen | 40,00 € |
| Bei ausländischer Staatsangehörigkeit des/eines Verlobten | 66,00 € |
| Erklärung zur Führung eines Doppelnamens | 21,00 € |
| Ehe- Lebenspartnerschafts- und Geburtsurkunde (erstes Exemplar) - weitere Exemplare dieser Urkunden kosten jeweils die Hälfte |
10,00 € |
| Stammbuch, verschiedene Ausführungen | 12,00 € – 65,00 € |
Heiraten im Ausland
Auch im Ausland geschlossene Ehen werden grundsätzlich anerkannt, wenn die Trauung in der für das jeweilige Land üblichen und vorgeschriebenen Form vor den zuständigen amtlichen Stellen geschlossen und ein amtlicher Registereintrag vorgenommen wurde.
Sie sollten sich rechtzeitig informieren, welche Papiere Sie für Ihre Eheschließung benötigen. Auskünfte können Ihnen die deutschen Konsulate in den einzelnen Ländern, aber auch die Botschaft des betreffenden Landes in der Bundesrepublik geben.
Manche Staaten fordern von Ihnen ein "Ehefähigkeitszeugnis" (das ist ein Zeugnis über das Nichtbestehen von Ehehindernissen), das Ihnen Ihr zuständiges Wohnsitzstandesamt ausstellt.
Staaten, die ein Ehefähigkeitszeugnis verlangen, sind u.a.:
Bolivien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Japan, Luxemburg, Marokko, Niederlande, Österreich, Schweden, Schweiz, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn.
Nicht ausdrücklich gefordert, aber hilfreich ist ein Ehefähigkeitszeugnis in folgenden Ländern:
Belgien, Dänemark, Großbritannien, Jugoslawien, Kroatien, Norwegen, Seychellen.
Ein Ehefähigkeitszeugnis kostet 40,00 € bzw. 66,00 €. Das von uns für Ihre Eheschließung im Ausland ausgestellte Ehefähigkeitszeugnis sollten Sie von der hierfür zuständigen Bezirksregierung in Arnsberg „legalisieren“ bzw. mit einer „Apostille“
(Linkaufruf direkt unterhalb)
versehen lassen.
Lassen Sie Ihre ausländischen Heiratsurkunden möglichst direkt durch die zuständige ausländische Behörde beglaubigen und durch die deutsche Botschaft legalisieren (dies dient dem Beweis, dass die Urkunde echt ist).
Da im Ausland häufig nicht die im deutschen Recht vorgesehenen Namenswahlmöglichkeiten gegeben sind, gehen Sie nach Rückkehr in die Bundesrepublik mit Ihrer Heiratsurkunde ins Standesamt und geben eine gemeinsame Namenserklärung ab. Hier können Sie Ihre im Ausland geschlossene Ehe im deutschen Eheregister nachbeurkunden lassen.
