Gewerberegisterauskünfte
1. Allgemeine Informationen
Bei Vorliegen eines berechtigten Interesses erteilt die Gewerbemeldestelle Auskünfte aus dem Gewerberegister. Der Auskunftssuchende muss das berechtigte Interesse an der Auskunft glaubhaft machen. Dies hat formlos und schriftlich zu erfolgen, wenn möglich auch unter Angabe möglicher Nachweise (z.B. Mahnbescheide). Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register. Dieses genießt als solches keinen öffentlichen Glauben wie etwa das Handelsregister. Daher wird für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Auskünfte keine Gewähr übernommen. Die Auskunft wird zu dem in der Anfrage aufgeführten Zweck erteilt. Angaben, die über Namen, betriebliche Anschrift und angemeldete Tätigkeit eines einzelnen Gewerbetreibenden hinausgehen, können in der Regel nicht gemacht werden. Für die Anmeldung bzw. Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes oder zur Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen ist eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, das in Bonn geführt wird, nötig. Dieses kann im Bürgerbüro der Stadt Meschede beantragt werden.2. Kosten
Die Auskunft aus dem Gewerberegister ist, abgesehen von Auskünften, die von anderen Behörden erbeten werden, gebührenpflichtig.
Die Verwaltungsgebühr beträgt 20,00 € für jede Auskunft.
Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister kostet 13,00 €.
