Wehrerfassung


Nach § 1 des Wehrpflichtgesetzes (WPflG) sind alle Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind und ihren ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben, vom vollendeten 18. Lebensjahr an wehrpflichtig (Wehrpflichtvoraussetzungen).

Die Erfassung kann bereits ein Jahr vor Vollendung des 18. Lebensjahres durchgeführt werden (§ 15 Abs. 6 WPflG).

Änderung

Ab dem 01.07.2011 tritt eine Gesetzesänderung in Kraft.

Mit dem Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 vom 28.04.2011 und dem Gesetz zur Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes vom 28.04.2011 wurde unter anderem die Wehrpflicht ausgesetzt und ein freiwilliger Wehrdienst eingeführt.

Bezüglich der Klärung der Meldedaten wird allen Personen, die oben genannte Voraussetzungen erfüllen, ein Anschreiben zugeschickt.

Anschrift:

Kreiswehrersatzamt Arnsberg
Hansastraße 19
59821 Arnsberg

Tel.: 02931 / 8970
Fax: 02931 / 897349

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