Der vorläufige Personalausweis
Alle Deutschen ab dem 12. Lebensjahr, die in Meschede ihre Hauptwohnung haben, können bei uns einen vorläufigen Personalausweis beantragen.
Wichtig
- der vorläufige Personalausweis wird direkt ausgestellt und Ihnen mitgegeben
- sollten Sie Ihren Personalausweis verloren haben bzw. ist dieser entwendet worden, wird bei der Beantragung eines neuen Ausweises eine Verlustanzeige aufgenommen; die Zweitausfertigung wird an die Kreispolizeibehörde Meschede gesandt
- bei Ausstellung des vorläufigen Ausweises wird der endgültige Ausweis direkt mit beantragt
Ein Tipp
Bevor Sie eine Auslandsreise antreten, überprüfen Sie bitte rechtzeitig die Gültigkeit Ihrer Ausweispapiere, da die Neubeantragung einige Zeit in Anspruch nimmt.
Die aktuellen Einreisebestimmungen erhalten Sie beim Auswärtigen Amt.
(Den direkten Linkaufruf zum Auswärtigen Amt finden Sie unterhalb dieser Information im Bereich "Links zu dieser Seite:")
Notwendige Unterlagen
- ein neues biometrisches Passbild; nach den gesetzlichen Vorschriften darf dieses nicht älter als ein halbes Jahr sein
- bei der Erstausstellung eines Personalausweises bzw. bei Verlust oder Diebstahl des bisherigen Ausweises: bringen Sie bitte bei Beantragung des Personalausweises Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde mit
- den alten Personalausweis, auch wenn er abgelaufen ist, oder Ihren Reisepass bzw. den Kinderausweis/-reisepass
- beantragt man den Personalausweis vor Vollendung des 16. Lebensjahres, kann der Personalausweis nur mit Zustimmung der Sorgeberechtigten ausgehändigt werden. Hierzu genügt eine formlose Erklärung, die von allen Sorgeberechtigten unterschrieben ist. Ist nur ein Elternteil sorgeberechtigt, so ist der Sorgerechtsbeschluss vorzulegen. Die Zustimmungserklärung können Sie sich auch unterhalb dieser Information im Bereich "Downloads zu dieser Seite:" aufrufen.
Gebühren
- für die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises beträgt die Gebühr 10,00 Euro
- hinzu kommen:
- 22,80 Euro (unter 24 jährige)
bzw.
- 28,80 Euro (über 24 jährige)
für den endgültigen Ausweis (abhängig von der Gültigkeit des bisherigen Ausweises)
Links zu dieser Seite:
Internetpräsenz des Auswärtigen Amtes
Hier erhalten Sie die aktuellen Einreisebestimmungen für Auslandsreisen.
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Öffnungszeiten und Ansprechpartner
Hier erhalten Sie weitere Hinweise zu Öffnungszeiten und Kontaktdaten der Bürgerbüros.
Hier erhalten Sie weitere Hinweise zu Öffnungszeiten und Kontaktdaten der Bürgerbüros.
Downloads zu dieser Seite:
Zustimmungserklärung für die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises
[pdf, 27,84 Kilobyte]
Bei Kindern unter 16 Jahren benötigen wir die Unterschriften der Erziehungsberechtigten.
Bei Kindern unter 16 Jahren benötigen wir die Unterschriften der Erziehungsberechtigten.
