Untersuchungs- berechtigungsschein
Ärztliche Untersuchung für Jugendliche
Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen, müssen sich vor Aufnahme dieser Beschäftigung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ärztlich untersuchen lassen.Wichtig
- die Arztwahl ist Ihnen freigestellt
- Gebühren fallen für den Untersuchungsberechtigungsschein nicht an
- den Berechtigungsschein können Sie gleich mitnehmen
Der Untersuchungsberechtigungsschein für die Nachuntersuchung
Ebenfalls erhalten Sie von uns für die Untersuchung während der Ausbildungszeit, die bei Jugendlichen vor Vollendung des 18. Lebensjahres stattfindet, einen Berechtigungsschein für die Nachuntersuchung.
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Öffnungszeiten und Ansprechpartner
Hier erhalten Sie weitere Hinweise zu Öffnungszeiten und Kontaktdaten der Bürgerbüros.
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