Untersuchungs- berechtigungsschein


Ärztliche Untersuchung für Jugendliche

Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen, müssen sich vor Aufnahme dieser Beschäftigung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ärztlich untersuchen lassen.
Beispiel:

Was benötigen Sie?

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass

Wichtig

  • die Arztwahl ist Ihnen freigestellt
  • Gebühren fallen für den Untersuchungsberechtigungsschein nicht an
  • den Berechtigungsschein können Sie gleich mitnehmen

Der Untersuchungsberechtigungsschein für die Nachuntersuchung

Ebenfalls erhalten Sie von uns für die Untersuchung während der Ausbildungszeit, die bei Jugendlichen vor Vollendung des 18. Lebensjahres stattfindet, einen Berechtigungsschein für die Nachuntersuchung.
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Öffnungszeiten und Ansprechpartner
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