Informationen auf dieser Seite:

Der Personalausweis


Alle Deutschen ab dem 12. Lebensjahr, die in Meschede ihre Hauptwohnung haben, können bei uns einen Personalausweis beantragen.

Beispiel

Wichtig

  • Bitte denken Sie daran: die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Bundesdruckerei in Berlin; die Bearbeitung dauert i.d.R. 3 bis 4 Wochen, in der Ferienzeit kann die Bearbeitung auch länger dauern
  • sobald der Personalausweis vorliegt, werden Sie umgehend von der Bundesdruckerei benachrichtigt
  • sollten Sie Ihren Personalausweis verloren haben bzw. ist dieser entwendet worden, wird bei der Beantragung eines neuen Ausweises eine Verlustanzeige aufgenommen; die Zweitausfertigung wird an die Kreispolizeibehörde Meschede gesandt

Ein Tipp

Bevor Sie eine Auslandsreise antreten, überprüfen Sie bitte rechtzeitig die Gültigkeit Ihrer Ausweispapiere, da die Neubeantragung einige Zeit in Anspruch nimmt.

Die aktuellen Einreisebestimmungen erhalten Sie beim Auswärtigen Amt.

(Den direkten Linkaufruf zum Auswärtigen Amt finden Sie unterhalb dieser Information im Bereich "Links zu dieser Seite:")

Ihr Ausweis läuft ab?

Wir erinnern Sie rechtzeitig über den Ablauf Ihres Personalausweises, sofern dieser von der Stadt Meschede ausgestellt wurde.

Notwendige Unterlagen

  • ein neues biometrisches Passbild; nach den gesetzlichen Vorschriften darf dieses nicht älter als ein halbes Jahr sein
  • bei der Erstausstellung eines Personalausweises bzw. bei Verlust oder Diebstahl des bisherigen Ausweises: bringen Sie bitte bei Beantragung des Personalausweises Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde mit
  • den alten Personalausweis, auch wenn er abgelaufen ist, oder Ihren Reisepass bzw. den Kinderausweis/-reisepass
  • beantragt man den Personalausweis vor Vollendung des 16. Lebensjahres, kann der Personalausweis nur mit Zustimmung der Sorgeberechtigten ausgehändigt werden. Hierzu genügt eine formlose Erklärung, die von allen Sorgeberechtigten unterschrieben ist. Ist nur ein Elternteil sorgeberechtigt, so ist der Sorgerechtsbeschluss vorzulegen. Die Zustimmungserklärung können Sie sich auch unterhalb dieser Information im Bereich "Downloads zu dieser Seite:" aufrufen

Gebühren

  • Für Antragsteller unter 24 Jahren beträgt die Gebühr für den Personalausweis 22,80 Euro;
    ab 24 Jahren 28,80 Euro
  • die Gebühr für den Personalausweis muss bei Antragstellung bezahlt werden
  • der Personalausweis ist, wenn Sie bei Antragstellung das 24. Lebensjahr noch nicht erreicht haben 6 Jahre gültig; ab dem 24. Lebensjahr beträgt die Gültigkeit 10 Jahre
Links zu dieser Seite:
Öffnungszeiten und Ansprechpartner
Hier erhalten Sie weitere Hinweise zu Öffnungszeiten und Kontaktdaten der Bürgerbüros.
Internetpräsenz des Auswärtigen Amtes
Hier erhalten Sie die aktuellen Einreisebestimmungen für Auslandsreisen.
Downloads zu dieser Seite:
Zustimmungserklärung für die Ausstellung eines Personalausweises      [pdf, 27,84 Kilobyte]
Bei Kindern unter 16 Jahren benötigen wir die Unterschriften der Erziehungsberechtigten.