Der Kinderreisepass
Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit können bis zu einem Alter von 12 Jahren den Kinderreisepass beantragen.
Wichtig
- der Kinderreisepass ist ein maschinenlesbares Reisedokument für Kinder bis 12 Jahre und ersetzt seit dem 01.01.2006 den bisherigen Kinderausweis
- der "alte" Kinderausweis darf nicht mehr verlängert werden
- unabhängig vom Alter des Kindes müssen die Kinderreisepässe mit einem Foto ausgestellt werden. Bitte legen Sie deshalb bei der Beantragung ein biometrietaugliches Foto ( = "ernstes" Passfoto ohne Lächeln; bitte weisen Sie im Fotogeschäft darauf hin, dass Sie ein Reisepass-Foto benötigen) vor
Ein Tipp
Bevor Sie eine Auslandsreise antreten, überprüfen Sie bitte rechtzeitig die Gültigkeit Ihrer Ausweispapiere, da die Neubeantragung einige Zeit in Anspruch nimmt.
Die aktuellen Einreisebestimmungen erhalten Sie beim Auswärtigen Amt.
(Den direkten Linkaufruf zum Auswärtigen Amt finden Sie unterhalb dieser Information im Bereich "Links zu dieser Seite:")
Notwendige Unterlagen
- ein aktuelles, biometrietaugliches Foto ( = "ernstes" Passfoto ohne Lächeln; bitte weisen Sie im Fotogeschäft darauf hin, dass Sie ein Reisepass-Foto benötigen)
- den alten Kinderausweis-/reisepass oder die Geburtsurkunde
- der Kinderreisepass kann nur mit Zustimmung der Sorgeberechtigten ausgehändigt werden. Hierzu genügt eine formlose Erklärung, die von allen Sorgeberechtigten unterschrieben ist. Ist nur ein Elternteil sorgeberechtigt, so ist der Sorgerechtsbeschluss vorzulegen. Die Zustimmungserklärung können Sie sich auch unterhalb dieser Information im Bereich "Downloads zu dieser Seite:" aufrufen.
- ab dem 10. Lebensjahr muss das Kind mit vorsprechen, da die Unterschrift des Kindes in den Kinderreisepass mit aufgenommen wird
Gebühren
- der Kinderreisepass ist ab Ausstellung 6 Jahre gültig, längstens jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres; die Gebühr beträgt 13,00 Euro
- der Kinderreisepass kann vor Ablauf der Gültigkeit verlängert werden bis zum 12. Lebensjahr. (Eine Verlängerung eines bereits abgelaufenen Kinderreisepasses ist nicht möglich.) Hierfür sind dieselben Unterlagen mitzubringen wie für die Erstausstellung. Die Gebühr für die Verlängerung des Kinderreisepasses beträgt 6,00 Euro
Links zu dieser Seite:
Internetpräsenz des Auswärtigen Amtes
Hier erhalten Sie die aktuellen Einreisebestimmungen für Auslandsreisen.
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Öffnungszeiten und Ansprechpartner
Hier erhalten Sie weitere Hinweise zu Öffnungszeiten und Kontaktdaten der Bürgerbüros.
Hier erhalten Sie weitere Hinweise zu Öffnungszeiten und Kontaktdaten der Bürgerbüros.
Downloads zu dieser Seite:
Zustimmungserklärung für die Ausstellung eines Kinderreisepasses
[pdf, 32,12 Kilobyte]
Für die Ausstellung eines Kinderreisepasses benötigen wir die Unterschriften der Erziehungsberechtigten.
Für die Ausstellung eines Kinderreisepasses benötigen wir die Unterschriften der Erziehungsberechtigten.
