Fischereischeine
Allgemeine Informationen
Wer die Fischerei ausübt, muss grundsätzlich im Besitz eines Fischereischeines sein. Es gibt Jahres-, Fünfjahres- und Jugendfischereischeine.
Einen Jugendfischereischein erhält derjenige, der das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat. Personen, die einen Jugendfischereischein besitzen, dürfen nur in Begleitung eines Fischereischeininhabers fischen.
Die Fischereischeinprüfung kann mit Vollendung des vierzehnten Lebensjahres abgelegt werden, ist jedoch spätestens mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres erforderlich.
Mit bestandener Prüfung ist es möglich, einen Jahres- bzw. Fünfjahresfischereischein zu beantragen.
Die Fischereiprüfung können Sie beim Hochsauerlandkreis ablegen:
Hochsauerlandkreis
-Untere Fischereibehörde-
Steinstraße 27
59872 Meschede
Tel.: 02 91 / 94 1367 (Herrn Schulz)
Notwendige Unterlagen
- ein Zeugnis über die Fischereiprüfung
- bei Neuausstellung eines Jahres-, Fünfjahres- und Jugendfischereischeines wird ein Lichtbild benötigt
Gebühren
| Jugendfischereischein | 8,00 Euro |
| Jahresfischereischein | 16,00 Euro |
| Fünfjahresfischereischein | 48,00 Euro |
| Ersatzfischereischein (bei Verlust oder Diebstahl) |
zusätzliche Gebühr i.H.v. |
Fischereierlaubnisscheine für den Hennesee
Im Bürgerbüro erhalten Sie ebenfalls Fischereierlaubnisscheine für den Hennesee.
Gebühren:
| Tagesfischereierlaubnisschein | 6,00 Euro |
| Jahresfischereierlaubnisschein | 55,00 Euro |
Es gibt auch Zweitages- und Wochen- sowie Jugendfischereierlaubnisscheine, diese sind jedoch nicht im Bürgerbüro erhältlich.
Weitere Ausgabestellen für die Fischereierlaubnisscheine sind:
- Gasthof Gerwens-Kotthoff, Immenhausen, Tel.: 0291 / 2307
- Waffen Bischoff, Winziger-Platz 3, 59872 Meschede, Tel. 0291 / 6488
- Knaus Campingpark Hennesee, Mielinghausen, Tel. 0291 / 952720
Hier erhalten Sie weitere Hinweise zu Öffnungszeiten und Kontaktdaten der Bürgerbüros.
