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Melderechtliche Bescheinigungen


Aufenthalts-, Melde- und Lebensbescheinigungen sind Auszüge aus dem Melderegister, aus denen Ihre persönlichen Daten und Ihre Anschrift hervorgehen. Sie werden zur Vorlage bei Behörden (z.B. Aufenthaltsbescheinigung zur Vorlage beim Standesamt, Meldebescheinigungen für Rentenzwecke, etc.) oder für private Zwecke benötigt.

Was benötigen Sie?

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass, bei ausländischen Mitbürgern einen internationalen Reisepass oder ein anderes ausländisches Ausweisdokument
  • Die Anträge müssen persönlich gestellt werden. Ist dies nicht möglich, können Sie eine andere Person mit einer schriftlichen Vollmacht damit betrauen.
  • Lebensbescheinigungen können jedoch ausschließlich persönlich beantragt werden.

Gebühren

  • die Gebühren für Aufenthalts- und Meldebescheinigungen betragen 6,00 Euro

Gebührenbefreiung

Gebührenfrei sind diese Bescheinigungen, wenn Sie

  • die Bescheinigung dem HSK, Sachgebiet Schwerbehindertenrecht (ehemals Versorgungsamt) auf dessen Anforderung hin vorlegen müssen
  • eine Haushaltsbescheinigung zur Vorlage bei der Kindergeldkasse der Agentur für Arbeit benötigen
  • eine Lebensbescheinigung für Rentenzwecke benötigen
  • eine steuerliche Lebensbescheinigung benötigen, um einen Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen
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Öffnungszeiten und Ansprechpartner
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