Beglaubigungen


Beglaubigungen

Wir bieten auch die Beglaubigung von Dokumenten und Unterschriften an.

Notwendige Unterlagen

  • Für die Beglaubigung muss in jedem Fall das Originaldokument vorgelegt werden.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bürgerbüro sind gesetzlich verpflichtet die Abschrift / Kopie mit dem Original zu vergleichen.

Aus Kostengründen ist es empfehlenswert, die Fotokopien (schwarz-weiß) selbst anzufertigen, da bei einer Anfertigung von Fotokopien im Bürgerbüro Gebühren zu erheben sind. Zudem tragen selbst angefertigte Kopien zu einer Zeitersparnis bei.

Nicht beglaubigt werden dürfen Fotokopien von Personenstandsurkunden, weil diese Urkunden aus so genannten fortgeschriebenen Registern ausgestellt werden und der Inhalt der Urkunde daher nicht immer der Sachlage am Tage der Beglaubigung entsprechen würde. Wenden Sie sich daher bitte an das zuständige Standesamt, das die Originalurkunde ausgestellt hat.

  • Eine Beglaubigung darf nicht vorgenommen werden, wenn die Erteilung beglaubigter Abschriften ausschließlich anderen Behörden vorbehalten ist. Deshalb können folgende Dokumente nur von folgenden Behörden beglaubigt werden: 
Dokument zuständige Behörde

Bestallungsurkunde zum Pfleger,

Betreuerausweis

Amtsgericht/Vormundschaftsgericht
Auszüge aus dem Vereinsregister Amtsgericht/Vereinsregister
Grundbuchauszüge Amtsgericht/Grundbuchamt

Beglaubigung von Unterschriften

  • Auch Unterschriften werden im Bürgerbüro amtlich beglaubigt.

Eine Unterschrift wird nur dann beglaubigt, wenn sie in Gegenwart einer Mitarbeiterin bzw. eines Mitarbeiters des Bürgerbüros geleistet oder anerkannt wird. Wird die Unterschrift nicht in Gegenwart des beglaubigenden Bediensteten vollzogen, ist von Ihnen ein Vergleichsdokument (Personalausweis oder Reisepass) vorzulegen.

Öffentliche Beglaubigung

  • Öffentliche Beglaubigungen werden bei einem Notar oder auch beim jeweils zuständigen Ortsgericht ausgestellt. Öffentliche Beglaubigungen sind beispielsweise erforderlich bei: Registeranmeldungen, Vollmachten im Zusammenhang mit Grundstücksverwertungen oder bei Verträgen.

Gebühr

  • Die Gebühr für die Beglaubigung beträgt je Seite 3,75 Euro
  • Die Gebühr für die Unterschriftsbeglaubigung beträgt 2,00 Euro
  • Die Gebühr für Kopien beträgt 0,60 Euro je Seite

Gebührenfrei

  • Gebührenfrei sind Beglaubigungen, wenn Sie diese für Rentenzwecke oder für die Bewerbung um einen Studien- bzw. Ausbildungsplatz benötigen.
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Öffnungszeiten und Ansprechpartner
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