Adressänderung


Gemäß § 13 Absatz 1 des Meldegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (MG NRW) hat derjenige, der eine Wohnung bezieht, sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde an- bzw. umzumelden.

  • Umzug innerhalb einer Gemeinde/Stadt:
    Ummeldung
    bei Ihrer Gemeinde-/ Stadtverwaltung

  • Umzug in eine andere Gemeinde:
    Anmeldung
    bei der neuen Gemeinde-/ Stadtverwaltung

Die Abmeldung ist nur noch bei Wegzug ins Ausland und bei Abmeldung einer Nebenwohnung erforderlich. Bei Umzügen innerhalb von Deutschland bzw. innerhalb einer Gemeinde erfolgt die Abmeldung Ihrer alten Anschrift automatisch.