Die Anmeldung
Wir heißen Sie als Neubürgerin und Neubürger in Meschede herzlich willkommen und hoffen, dass Sie sich bei uns wohl fühlen.
Was benötigen Sie?
Bei Neuanmeldung in der Stadt Meschede sind folgende Dokumente vorzulegen:
- der amtliche Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis bzw. -reisepass oder die Geburtsurkunde von allen zuziehenden Personen
- bei verheirateten Personen ist das Familienstammbuch vorzulegen (auch bei Zuzug ohne Ehegatten)
- ausländische Mitbürger benötigen zur Anmeldung einen internationalen Reisepass oder ein anderes ausländisches Ausweisdokument
Wichtig
- gemäß § 13 Absatz 1 des Meldegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (MG NRW) hat derjenige, der eine Wohnung bezieht, sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde anzumelden
- bei mehreren Wohnungen in der Bundesrepublik Deutschland kann nur eine dieser Wohnungen als Hauptwohnung gelten
- die Anmeldung sollte grundsätzlich persönlich vorgenommen werden; in begründeten Fällen kann sie auch von einem bevollmächtigten Vertreter vorgenommen werden
- bei Eheleuten reicht die Unterschrift eines Ehegatten
- die Abmeldung an Ihrem alten Wohnort erfolgt durch uns
- sind Sie Hundehalter beim Zuzug in die Stadt Meschede, muss außerdem der Hund angemeldet werden
Hinweise
- auf Nachfrage erhalten Sie im Bürgerbüro der Stadt Meschede einen Abfallkalender und (gegen Gebühr) einen Stadtplan
- Ansprechpartner bei weiteren Fragen rund um Meschede und Freizeitgestaltung ist die Touristik-Information (Hennesee-Touristik)
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Öffnungszeiten und Ansprechpartner
Hier erhalten Sie weitere Hinweise zu Öffnungszeiten und Kontaktdaten der Bürgerbüros.
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