Asylbewerber
Nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz sind die Gemeinden verpflichtet, die ihnen vom Land zugewiesenen ausländischen Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen.
Für die Unterbringung der ausländischen Flüchtlinge unterhält die Stadt Meschede derzeit 2 Übergangsheime.
Die Betreuung der ausländischen Flüchtlinge erfolgt durch den Fachbereich in enger Zusammenarbeit mit der Sozialen Beratungsstelle für Flüchtlinge und anderen ehrenamtlich tätigen Gruppen in der Stadt Meschede.
Folgende Aufgaben fallen an:
- Verwaltung der Übergangsheime
- Unterhaltung und Instandhaltung der Übergangsheime
- Neuaufnahme und Zuweisung einer Wohnung
- Betreuung während des Aufenthaltes im Übergangsheim
