Osterfeuer
Die Stadt Meschede weist darauf hin, dass das Abbrennen von Osterfeuern nur dann gestattet ist, wenn ein traditioneller Hintergrund besteht. Ein traditioneller Hintergrund liegt zum Beispiel vor, wenn Osterfeuer seit Jahren von Dorfgemeinschaften, sonstigen Organisationen oder Vereinen ausgerichtet werden, der Brauchtumspflege dienen und als öffentliche Veranstaltung für jeden zugänglich sind.
Beim Abbrennen eines Osterfeuers ist außerdem das Landesimmissionsschutzgesetz zu beachten. Danach ist ein Verbrennen von Gegenständen im Freien immer dann untersagt, wenn die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit erheblich belästigt werden. Ob eine erhebliche Belästigung zu erwarten ist, ist im Einzelfall zu beurteilen und hängt insbesondere von der Zeit, dem Ort, der Dauer, der Häufigkeit und der Wetterlage sowie dem Zweck des Verbrennens ab.
Grundsätzlich sollte beim Abbrennen eines Osterfeuers folgendes beachtet werden:
- Wann darf ein Osterfeuer stattfinden?
Osterfeuer können an einzelnen Tagen von Ostersamstag bis Ostermontag abgebrannt werden. Das Feuer darf nicht vor 18.00 Uhr angezündet werden und muss um 24 Uhr vollständig abgebrannt oder gelöscht sein.
- Was darf verbrannt werden?
Als Brennmaterial dürfen ausschließlich pflanzliche Abfälle wie unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitt, Schlagabraum sowie sonstige Pflanzenreste verbrannt werden. Nicht mitverbrannt werden dürfen beschichtetes oder behandeltes Holz, Altreifen oder Ähnliches. Chemische Brandbeschleuniger dürfen zum anzünden nicht verwendet werden.
- Wo darf verbrann werden?
Zur nächsten Wohnbebauung, zu Waldflächen und Bundesautobahnen ist ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Metern vorgeschrieben.
Brauchtums- und Osterfeuer sind zwar bisher nicht genehmigungspflichtig, die Stadt Meschede bittet aber trotzdem darum, alle im Stadtgebiet geplanten Osterfeuer bis 1 Woche vor Ostern beim Ordnungsamt (Tel. Nr. 0291 / 205 205 oder 205 296, Fax-Nr. 0291 / 205124 oder Email diana.wilmesmeier@meschede.de) schriftlich anzumelden, damit ggfls. gewisse Sicherheitskriterien überprüft werden können. Die Anmeldung sollte den Zeitpunkt, den Ortsteil, den Standort des Feuers, den Veranstalter und eine Telefonnummer des Verantwortlichen enthalten.
