Allgemeine Gefahrenabwehr
Allgmeine Gefahrenabwehr
Die Abteilung "Allgemeine Gefahrenabwehr" ist grundsätzlich zuständig für die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Im wesentlichen werden folgende Aufgaben wahrgenommen:
- Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG)
- Ordnungspartnerschaften mit der Polizei
- Aufgaben nach dem Landesimmissionsschutzgesetz
- Erteilung von Genehmigungen für Feuerwerke
- Kampfmittelräumungen ( Bomben - und Munitionsfunde)
- Öl - und Gasunfälle, Gewässerverschmutzungen
- Wild - und Jagdschäden
- Unterbringung von Wohnungslosen (Aussiedler, Asylbewerber, Obdachlose)
- Koordinierung von Sicherheitsmaßnahmen bei Großveranstaltungen
- Emittlungs- und Vollzugsdienst, Autowracks
- Abbrennen von Schlagabraum, Osterfeuer
- Durchführung des Landeshundegesetzes
- Ordnungsbehördliche Bestattungen
