Allgemeine Gefahrenabwehr


Allgmeine Gefahrenabwehr

Die Abteilung "Allgemeine Gefahrenabwehr" ist grundsätzlich zuständig für die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Im wesentlichen werden folgende Aufgaben wahrgenommen:

  • Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG)
  • Ordnungspartnerschaften mit der Polizei
  • Aufgaben nach dem Landesimmissionsschutzgesetz
  • Erteilung von Genehmigungen für Feuerwerke
  • Kampfmittelräumungen ( Bomben - und Munitionsfunde)
  • Öl - und Gasunfälle, Gewässerverschmutzungen
  • Wild - und Jagdschäden
  • Unterbringung von Wohnungslosen (Aussiedler, Asylbewerber, Obdachlose)
  • Koordinierung von Sicherheitsmaßnahmen bei Großveranstaltungen
  • Emittlungs- und Vollzugsdienst, Autowracks
  • Abbrennen von Schlagabraum, Osterfeuer
  • Durchführung des Landeshundegesetzes 
  • Ordnungsbehördliche Bestattungen