Zahlungsverkehr, Buchhaltung ...
Buchhaltung und Abwicklung des Zahlungsverkehrs für alle Einnahmen und Ausgaben, sowie Mahnung nicht bezahlter Geldforderungen.
Zahlungen an die Stadt Meschede können Sie durch Überweisung vornehmen:
Bankverbindungen der Stadtkasse Meschede:
- Sparkasse Meschede,
Konto-Nr. 158, BLZ 464 510 12 - Volksbank Sauerland,
Konto-Nr. 500 240 0, BLZ 466 600 22 - Postbank Dortmund,
Konto-Nr. 156 346 7, BLZ 440 100 46
Sie können im Rathaus auch bar bezahlen.
Darüber hinaus können Sie die Stadtkasse beauftragen, Forderungen,
- z.B. Grundbesitzabgaben,
- Hundesteuer,
- Kindergartenbeiträge, etc.
mittels Lastschrift von Ihrem Konto abzubuchen.
Für die Einhaltung einer Zahlungsfrist ist immer der Zahlungseingang bei der Stadt Meschede entscheidend, nicht etwa das Datum, an dem der Üerweisungsauftrag bei der Bank abgegeben wird.
Wenn Forderungen der Stadt nicht zu dem im Bescheid oder in der Rechnung angegebenen Fälligkeitstermin entrichtet werden, erhält der Zahlungspflichtige eine Mahnung. Ihm wird so Gelegenheit gegeben, vor Einleitung der Zwangsvollstreckung die Forderung zu begleichen und weitere Kosten zu vermeiden.
Wichtig ist, dass nur einmal gemahnt wird, bevor die Zwangsvollstreckung beginnt. Eine 2. oder 3 Mahnung, wie dies im privaten Bereich durchaus üblich ist, hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen. Es empfiehlt sich also, die Mahnung ernst zu nehmen, und die Angelegenheit umgehend zu regeln.
| Buchhaltung, Zahlungsverkehr und Mahnung nach Forderungsart und ggf. Kassenzeichenbereich | Ansprechpartner |
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Kassenzeichen 001.00000.4 - 001.15999.1 Birgit Esser Kassenzeichen 001.16000.4 - 001.25999.7 Anne Dauenhauer |
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Anne Dauenhauer |
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Gaby Jaworek |
| Barkasse: Ein- und Auszahlungen in bar |
