Die Geschäftsbuchführung


Bei der Ausführung des Haushaltsplanes wirken zwei Stellen der Stadtverwaltung zusammen, und zwar die einzelnen Fachbereiche und die Geschäftsbuchführung.

Die Fachbereiche verfügen über Haushaltsmittel, d.h. sie schließen im Laufe des Jahres z.B. Verträge ab oder erstellen Rechnungen und Bescheide. Sie haben das Recht über die im Haushaltsplan veranschlagten Mittel zu verfügen, aber auch die Pflicht Erträge zu vereinnahmen und somit die Vorgaben des Haushaltsplanes einzuhalten.

In der Geschäftsbuchführung werden die Finanzvorfälle der Fachbereiche den entsprechenden Aufwands- und Ertragskonten zugeordnet. Hierbei wird für jeden Schuldner (Debitor) und jeden Gläubiger (Kreditor) zusätzlich ein einzelnes Konto geführt. 

Debitoren können u.a. Gewerbesteuerpflichtige und Hundesteuerzahler sein.

Kreditoren wären beispielsweise Bauunternehmen, die Baurechnungen für den Straßenbau eingereicht haben.

Der Geschäftsbuchführung ist auch die Anlagenbuchhaltung zu zuordnen. Hier wird das kommunale Vermögen erfasst und Vermögenszugänge und –abgänge dokumentiert.

Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsbuchführung gerne zur Verfügung.