Der Bürgermeister
Der Bürgermeister leitet die Verwaltung und ist kommunaler Wahlbeamter auf Zeit.
Seit der Kommunalwahl 1999 erfolgt die Direktwahl der hauptamtlichen Bürgermeister in Städten und Gemeinden.
Er hat entsprechend der jeweiligen Gemeindeordnung unterschiedliche Aufgaben:
- Er ist der Vorsitzende des Stadtrats und der Leiter der Verwaltung
- Er ist für die Vorbereitung und Umsetzung der Beschlüsse verantwortlich
- Er ist der gesetzliche Vertreter der Stadtverwaltung (Gemeinde)
- Er ist der Dienstvorgesetzte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Er ist für die sachgerechte Erledigung der Weisungsaufgaben verantwortlich
- Er ist Mitglied / Vorsitzender des Verwaltungsvorstands
und regelt somit- die Grundsätze des Organisations- und des Verwaltungsmanagements,
- die Grundsätze des Finanzmanagements,
- die Grundsätze der Personalführung und des Personalmanagement

