Separation
Die einzelnen Besitzstände der Eingesessenen setzten sich aus zahlreichen über die Feldmark verstreuten kleinen Grundstücken von unregelmäßiger Form zusammen. Es fehlte an zweckmäßigen Wirtschaftswegen. Viele Grundstücke waren nur nach Überschreiten fremder Ländereien erreichbar. Die hiermit verbundenen Schwierigkeiten und Streitigkeiten veranlassten den Gemeindevorstand, ein Separationsverfahren zu beantragen, das im Jahre 1893 in Angriff genommen wurde. Zweck des Verfahrens war die Beseitigung der Zersplitterung durch wirtschaftliche Zusammenlegung eines jeden Besitzstandes und die Schaffung ordentlicher Zugänge.
Die Auseinandersetzung ist derart erfolgt, dass nach Abzug der zu Wegen, Gräben und einem gemeinsamen Hütungsplan benötigten Flächen ein jeder Teilnehmer für seinen Besitzstand Landabfindung in möglichst wirtschaftlicher Lage und Form erhalten hat. Soweit die Abfindung nicht vollständig die Forderung des einzelnen an die Masse deckte, war die Differenz in Geld auszuzahlen.
Die Gemeinde Freienohl überließ von ihren gesamten Grundstücken 216 Morgen Hütungsfläche als Weideland in der Weise, dass jeder Einwohner sein Rindvieh hierauf treiben durfte. Die Hufenberechtigten und Kötter durften dies kostenlos, während jedes andere Gemeindemitglied ein Weidegeld pro Tier zu zahlen hatte. Für die Bewachung der Herde wurde ein Hirt angestellt.
Nach dem zweiten Weltkrieg mussten in Freienohl fast 1.000 Evakuierte und Flüchtlinge in dem schon vorher engen Wohnraum untergebracht werden. Angesichts dieser Lage erklärte sich die politische Gemeinde bereit, durch Hergabe von Bauland die Wohnbautätigkeit anzuregen. Ihre Grundstücke lagen jedoch sehr weit abseits. Die Umlegung von Flächen konnte nur dann durchgeführt werden, wenn gleichzeitig landeskulturelle Vorteile damit verbunden waren.
Trotz der 60 Jahre zuvor durchgeführten Separation war schon wieder eine Streulage von Grundstücken entstanden. Dringend fehlte auch ein Holzabfuhrweg durch das Ohl. Für die Kuhherde musste zur Beseitigung des langen Weges eine bessere Lage ausfindig gemacht werden.
Ein Teil der Bauern und Landwirte war durch die in eine städtische Richtung verlaufende Orts-Entwicklung mit ihren Höfen so beengt worden, dass weder genügend Hofraum noch Auslaufmöglichkeiten für Klein- und Jungvieh vorhanden waren. Hinzu kam, dass infolge der Lage Freienohls auf der Höhe alle Fuhren durch zum Teil enge verkehrsreiche Straßen den Berg hinauf geschafft werden mussten. Es war daher naheliegend, eine Teilung der landwirtschaftlichen und der städtischen Belange vorzunehmen. Einwohner und zuständige Behörde erkannten die Umlegung im Interesse der Beseitigung der für die Landwirtschaft bestehenden ungünstigen Verhältnisse, der Auflockerung des Ortsbildes und der Verwertung des anfallenden Siedlungslandes als eine unbedingt notwendige Maßnahme an.
Im Gegensatz zu der ersten Umlegung waren die Kosten relativ gering, da gute Vermessungsgrundlagen vorlagen und keine aufwendigen Wegebauten nötig waren.
