Preußische Provinz Westfalen


Amt Hellefeld/Freienohl

Die Grenzen der Provinz Westfalen wurden im wesentlichen auf dem Wiener Kongress (1815) endgültig festgelegt. Das Herzogtum Westfalen, Siegen, Wittgenstein mit Berleburg kamen erst 1816/17 zur neugeschaffenen Provinz Preußens. Ihr erster Oberpräsident war seit Mai 1815 Ludwig Freiherr von Vincke. Die Sauerländer wissen es noch heute zu würdigen, dass auf Vinckes Betreiben Arnsberg die Hauptstadt des Regierungsbezirks geworden ist und nicht Hamm.

1815 wurde Freienohl preußisch. Seit 1816 gehörte es zum neugebildeten Kreis Arnsberg.

Bereits seit dem Anfang des 19. Jahrhunderts hatte der preußische Staat versucht, eine Regelung des Gemeinwesens und des Verhältnisses zwischen Gemeinde und Staat herbeizuführen.

Landgemeindeordnung

Das Jahr 1841 brachte für die Provinz Westfalen die erste Landgemeindeordnung vom 31.10.1841, deren Einführung sich aber noch längere Zeit hinzog. Die bisherigen Bürgermeistereien und Verwaltungsbezirke wurden als Amtsbezirke beibehalten, an deren Spitze ein Amtmann trat, der auf Vorschlag des Landrats von der Regierung ernannt wurde.

Die Gemeindevorsteher konnten ihre herkömmlichen und örtlich verschiedenen Bezeichnungen weiter führen, ihre Ernennung erhielten sie durch den Landrat.

Eine noch ziemlich beschränkte Selbstverwaltung der Gemeinden wurde ausgeübt durch die Gemeindevertretung, der die Rittergutsbesitzer und 6 bis 18 gewählte Gemeindeverordnete angehörten. Die Gewählten wurden auf sechs Jahre ernannt. Das Gemeindewahlrecht stand nur den männlichen, über 24 Jahre alten, selbständigen Gemeindegliedern zu. Auch mussten diese in der Gemeinde mit einem Haus ansässig sein und eine bestimmte Grundsteuer entrichten. Die Amtsversammlung als Vertretung des Amtes bestand aus den Rittergutsbesitzern, den Vorstehern der Amtsgemeinden und aus je einem Abgeordneten aus jeder Gemeinde. Diese Abgeordneten hatten die Gemeindeverordneten aus ihrer Mitte zu wählen.

Landgemeindeordnung vom 11.3.1850

Sie lässt in ihrer mehr demokratischen Ausrichtung den Einfluss und die Auswirkungen der politischen Ereignisse des Jahres 1848 deutlich erkennen; besonders wird der gemeindlichen Selbstverwaltung größere Freiheit gewährt, während der Staat sich mehr auf sein Aufsichtsrecht beschränkt.

Der Aufbau beginnt mit der Einzelgemeinde als dem kleinsten Selbstverwaltungskörper, die vom Gemeindevorstand verwaltet und durch den Gemeinderat vertreten wird.

Der Vorstand - Bürgermeister, Beigeordneter und zwei bis vier Schöffen - wird vom Gemeinderat gewählt, wobei Geistliche, Richter, Lehrer, Polizeibeamte und Gemeinderäte ausgeschlossen sind. Der Gemeinderat geht wiederum aus direkten Wahlen durch den Gemeindewähler hervor. Als Voraussetzung zum Gemeindewähler gelten: Vollendung des 25. Lebensjahres, eigener Hausstand, seit einem Jahr Gemeindeeinwohner, kein Empfänger von Armenunterstützung, Steuerzahler von mindestens zwei Talern Staats- und Gewerbesteuer. Die Wähler werden nach der Höhe ihrer jährlichen Steuern in drei Abteilungen eingeteilt.[Dreiklassenwahlrecht].

Landgemeindeordnung vom 19.3.1856

Diese löste die Landgemeindeordnung von 1850 ab. Sie bildete einen gewissen Abschluss in der Entwicklung des Gemeinderechts, denn sie blieb bis zur Auflösung der Ämter 1975 ohne wesentliche Änderungen in Kraft.

Ämter

Die Gemeinden hatten in den Amtsbezirken eine gemeinsame Verwaltung mit einem zentral aufgebauten Verwaltungsapparat. Das Amt, das die Verwaltungsgemeinschaft der zu ihm gehörenden Gemeinden darstellte, war keine Zwischeninstanz. Es war nichts anderes als eine wohlgeordnete und historisch begründete Form der Gemeindeverwaltung. Die Amtsverwaltung war keine Behörde höherer Ebene, sondern sie war die örtliche Verwaltung.

Die amtsangehörigen Gemeinden hatten wohl ihren eigenen Haushalt, ihre eigene Vertretungskörperschaft, ihren eigenen Bürgermeister, also ihre Selbstverwaltungsinitiative, ihre Beschlussmacht und Kontrollbefugnis, - aber sie hatten keinen ausführenden Verwaltungsapparat.

In einem Amte gab es auch nur einen Hauptgemeindebeamten, den Amtsdirektor, der zugleich in Personalunion Gemeindedirektor in jeder amtsangehörigen Gemeinde war.

Ursprünglich war Hellefeld der Sitz der Amtsverwaltung, die aber schon 1842 nach Freienohl verlegt wurde. Freienohl gehörte zunächst zum Bezirk Hellefeld. Die seit Zugehörigkeit zu Preußen in Hellefeld bestehende Bürgermeisterei umfasste das Kirchspiel Hellefeld sowie die Freiheit Sundern und die Stadt Grevenstein. Durch Verfügung der Regierung in Arnsberg wurde die Verwaltung des Amtes Hellefeld dem Bürgermeister Alberts in Freienohl übertragen, der aber in Hellefeld noch mittwochs und samstags Sprechtage anbieten musste.

Am 17. Februar 1844 übertrug die Regierung in Arnsberg die kommissarische Verwaltung der vereinigten Ämter Freienohl und Hellefeld dem Amtmann von Devivere in Bockum. In der Anstellungsurkunde wurde von Devivere zur Pflicht gemacht, alle 14 Tage in Hellefeld Sprechtage abzuhalten. Die endgültige Gestaltung des Amtes Freienohl erfolgte in der Amtsversammlung vom 9. Juli 1845.

Pfarrei Hellefeld

Hellefeld ist wohl zweifellos die älteste Pfarrei des Amtes Freienohl. Die urkundlichen Nachrichten über Hellefeld reichen bis in die karolingische Zeit zurück. In dem ältesten Werdener Urbar erscheint das Dorf unter dem Namen ?Heliueldun?, den es in verschiedener Schreibweise bis zum Ausgang des Mittelalters beibehielt. Da dieses Wort aus ?hele? und ?feld? besteht und ?Helle? einen unbewaldeten Abhang bezeichnet, dürfte Hellefeld Feld an der Höhe bedeuten.

Als nächste auf Hellefeld bezogene geschichtliche Nachricht wird die Urkunde des Abtes Adolf von Grafschaft vom 29. Juli 1228 angeführt, wonach zwei Eheleute dem Kloster ihre Freiheit gegen den Hof zu Attendorn hingaben. Unter den Zeugen wird u. a. der Ministeriale Winandus de Heleuelde genannt.

Die alte Kirche, die einer Sage nach ein Holzbau gewesen sein soll, stand auf einer Anhöhe am Ostrande des Dorfes. Die Holzkirche muss jedoch schon im 12. Jahrhundert verschwunden sein. In einer Urkunde vom 11. März 1179 bestätigt Erzbischof Philipp I. die Übertragung eines wüsten Bauernhofes an der Ruhr durch die Äbtissin Adelheid von Meschede und die vom Pfarrer in Hellefeld erfolgte Überweisung eines nahe dabei gelegenen Hofes an das Kloster Küstelberg. Bei dieser Gelegenheit kommt Heinrich, Pfarrer in Hellefeld, als Mitüberlasser vor.

Die Pfarrei Hellefeld stand in Abhängigkeit zum Frauenstift in Meschede, das aus dem 9. Jahrhundert stammt. Bis 1832 gehörte Hellefeld zum Dekanat Meschede.

Die alte Hellefelder Kirche wurde 1877 abgebrochen, nachdem sie über 700 Jahre gottesdienstlichen Zwecken gedient hatte. Aus der alten Kirche wurde ein alter Taufstein, die sog. ?Hellefelder Taufe?, in die neu erbaute Kirche übernommen. Der Turm der alten Kirche ist noch erhalten.

Grevenstein
Auf eine lange geschichtliche Vergangenheit kann auch Grevenstein zurückblicken. Mit Freienohl und Hellefeld gehörte Grevenstein kirchlich bis zum Jahre 1832 zum Dekanat Meschede.

Graf Wilhelm von Arnsberg (1313 - 1338) legte die Stadt Grevenstein an. Die Burg hat jedoch schon früher bestanden. Nach einer Aufzeichnung aus der Mitte des 16. Jahrhunderts war die Burg damals bereits verfallen. Grevenstein war auch in der städtischen Kurie der Landstände des Herzogtums Westfalen vertreten. In der hessischen Zeit (1802 - 1815) wurde die städtische Verwaltung aufgegeben.

Altenhellefeld
Auf dem Weg zwischen Hellefeld und Grevenstein liegt das Dorf Altenhellefeld. In einer Schenkungsurkunde vom 1. Mai 1236 wurde der Ort zum erstenmal erwähnt. Darin überläßt Graf Gottfried III. von Arnsberg dem Kloster in Rumbeck den Zehnten in Altenhellefeld mit der Bestimmung, daß der Ort vom Heerwesen und anderen Lasten befreit sein sollte. Der Graf von Arnsberg war mit diesem Zehnten belehnt vom Erzbischof von Köln und hatte ihn vorher Gotwin Schulte in Soest übertragen. Aus einer weiteren Urkunde des Jahres 1313 erkennt man, daß Theodor de Visbecke g4räfliche Güter zu Altenhellefeld zu Lehen trug und einen Scheffel ?Vogtbede" bezog, also auch Schutzvogt des Ortes war.

Visbeck
Das Dorf Visbeck, an der Postautostraße zwischen Altenhellefeld und Berge, wird zuerst urkundlich erwähnt 1247 als Sitz eines Ministerialen, der Offizial [Kirchenvorsteher] des Stiftes Meschede war und gräfliche Güter zu Lehen trug. Der Name Visbeck, der im Laufe der Jahrhunderte manche Änderung erfahren hat, bedeutet Fischbach.

Linnepe
Das Dorf Linnepe findet man zuerst in einer Urkunde vom Jahre 1313, als Nothard von Matenblicke die Hälfte des Zehnten von dort erhält.

Westenfeld
Dieses Dorf tritt ebenfalls um das Jahr 1313 zum erstenmal in der schriftlichen Geschichte auf, als Johann von Eßleue und seine Söhne Heinrich und Heidenreich vom Grafen Wilhelm von Arnsberg den Zehnten übertragen erhalten.

Meinkenbracht
Das Dorf Meinkenbracht, 5 km südlich von Linnepe, wird im 12. Jahrhundert als ?Menebracht? erwähnt, war Besitz des Herforder Frauenstifts und gehörte mit einigen Gütern in der Nachbarschaft zur Herforder Villikation oder zum Schultheißenamt Schönholthausen.

Oeventrop
Oeventrop war der volkreichste Ort des Amtes Freienohl. Es ist aus kleinen Bauernsiedlungen, den heutigen Orten Dinschede, Grösingen, Oeventrop, Wildshausen und Lattenberg entstanden. Die Bauernhöfe waren den Grafen von Arnsberg abgabepflichtig. Schon im 18. Jahrhundert bildeten die fünf kleinen Orte eine gemeinsame Gemeindeverwaltung.

In Wildshausen sind noch Reste eines alten Jagdschlösschens der Grafen von Arnsberg mit Wall und Graben zu sehen.

Kirchlich gehörte Oeventrop früher zum Kloster und dann zur Pfarrei Rumbeck. Die katholische Kirche wurde 1899 erbaut. Außerhalb des Dorfes, an der Straße nach Freienohl, steht die 1898 errichtete evangelische Kirche. Die Höhe in der Nähe wird beherrscht von dem weithin sichtbaren Missionskloster für die katholische Auslandsmission Australien. Die Errichtung dieses Klosters ist mit dem Namen des Dechanten Berens von Rumbeck eng verknüpft. Sehenswert ist das Museum im Kloster mit vielen interessanten Dingen aus den früheren deutschen Südseekolonien.

Seit dem Bau der Eisenbahn im Jahre 1872 hat sich Oeventrop zu einem Industrieort entwickelt

Kloster Rumbeck
Das 1804 aufgehobene Kloster Rumbeck ist urkundlich bereits im Jahre 1193 nachweisbar. In Rumbeck sind ernste Ordenszucht und echter Ordensgeist gepflegt worden. 1825 wurde eine Kaplanstelle gegründet, die der Pfarrei Arnsberg unterstellt war. Seit 1859 ist Rumbeck Pfarrei. Aus der Reihe der Pröpste des Klosters ist Bernhard Tütel, Pfarrer von Werl, durch seine Standhaftigkeit in den truchsessischen Wirren bekannt geworden. Bild und Grabstein in der Pfarrkirche zu Werl bewahren sein Andenken.

Uentrop
Auch das Dorf Uentrop gehörte noch zum Amt Freienohl.

Breitenbruch
Mitten im Arnsberger Wald liegt das Dorf Breitenbruch. Es war der kleinste Ort des Amtes Freienohl. Nicht viel größer war allerdings Herblinghausen, ein an der Straße nach Hellefeld liegendes Dorf.

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