Die katholische Pfarrgemeinde
In der um 780 vom Frankenkönig Karl dem Großen erlassenen "Capitulatio de partibus Saxoniae" war die unverzügliche Annahme des christlichen Glaubens unter Androhung drakonischer Strafen angeordnet worden, und von Köln aus, das im Jahre 795 Erzbistum wurde, begann im wesentlichen die schwierige Missionsarbeit in ausgedehnten Pfarreien, die etwa die Größe von Landkreisen nach dem zweiten Weltkrieg hatten.
Als die ersten christlichen Glaubensboten in die Freienohler Gegend kamen, stellten sie die erste Kapelle unter den Schutz der Gottesmutter, um bewusst ein christliches Gegengewicht zu dem herrschenden heidnischen Freya-Kult zu schaffen.
Das Gotteshaus "Unserer lieben Fraue" bestand bis zum Jahre 1540.
Nach Freienohler Tradition soll der Ort durch das Zusammenwachsen zweier separater Siedlungen, Schultenohl und Langenohl (Langl), entstanden sein. Auch die seelsorgliche Betreuung soll von zwei gesonderten Stellen aus geschehen sein. Auf dem Schultenhof, in der nähe der Pastorat, stand eine dem hl. Nikolaus geweihte Kapelle und auf dem Langelhof oben erwähnte Kapelle "Unserer Lieben Frau".
Die Freienohler Tradition sieht mit der Verleihung der lippstädtischen Rechte (22.2.1364) auch den Anstoß gegeben zur Verschmelzung der beiden o. a. Bauernschaften und der beiden Kirchen, denn in kommunaler und vor allem in kirchlicher Beziehung habe die Freiheit immer noch aus zwei getrennten Bauernschaften und zwei Kirchengemeinden bestanden.
Nach dem Aussterben der Bauernfamilie Schultenohl im 15. Jahrhundert sei der alte Streit begraben und die kirchliche Einheit endgültig hergestellt worden. Aus dem Gotteshaus der Liebfrauengemeinde sei dann im Laufe der Jahre die spätere Pfarrkirche entstanden. Zwei Urkunden, deren Siegel nach Seibertz echt sind, die aber mehr Dichtung als Wahrheit enthalten, würden bereits 1236 die Pfarrgemeinde Freienohl bekunden.
Nach den Darlegungen A. Hömbergs über das mittelalterliche Pfarrsystem umfasste das kölnische Westfalen im 9. Jahrhundert 12 von ihm so bezeichnete "Urpfarreien", zu denen er u. a. Wormbach, Velmede, Menden und Attendorn rechnet.
Um die Mitte des 11. Jahrhunderts entstanden aufgrund der Reformtätigkeit der Kölner Erzbischöfe die großen Landdekanate. Das Sauerland lag im Bereich der "Decania Angriae", aus der später durch Teilung die beiden Dekanate Meschede und Wormbach hervorgingen.
Das "Liber valoris", ein Zinsbuch der Kölner Kirche aus der Zeit um 1300, nennt etwa 190 Pfarreien im kölnischen Westfalen, darunter auch Calle.
Freienohl (mit Calle) lag ursprünglich also offenbar im Bereich der Urpfarrei Velmede - aus der sich die Pfarreien Brilon, Bigge und Calle, fernerhin auch Eversberg und das Landkirchspiel Meschede abgezweigt hatten.
So wie die Entstehung des Ortes Freienohl auf die Initiative der Grafen von Arnsberg zurückgeht, ist auch die Gründung der Pfarrei auf sie zurückzuführen. Dies ergibt sich daraus, dass sie die Patronatsherren der Kirche zu Freienohl waren. Im Visitationsprotokoll des Jahres 1733 wird ausdrücklich angegeben, dass der Erzbischof von Köln das Recht zur Einsetzung des Pfarrers besäße, und zwar als Rechtsnachfolger des Grafen von Arnsberg.
Sicher ist, dass Freienohl ursprünglich kirchlich zu Calle gehört hat, doch muss dieser Ort mindestens seit Ende des 13. Jahrhunderts eine Kirche besessen haben, da 1289 und 1295 ein Godefridus als Pastor der Kirche in Freienohl bezeugt wird. Der Geistliche von Freienohl hat spätestens 1375 die Rechte des Pfarrers besessen.
So ist es nur auf den ersten Blick verwunderlich, dass Freienohl weder in den "liber valoris" aufgeführt ist, in dem etwa für das Jahr 1300 sämtliche Pfarrkirchen der Erzdiözese Köln mit ihren Einnahmen verzeichnet sind, noch in der Urkunde über den Verkauf der Grafschaft Arnsberg aus dem Jahre 1368 nicht als "ecclesia parochialis" (Pfarrkirche) erwähnt ist. Dies bedeutet aber nur, dass der Kirche in Freienohl die Pfarrechte offiziell niemals verliehen wurden. In einer Urkunde des Jahres 1447 treten die Pfarrer von Velmede, Calle und Freienohl als Testamentsvollstrecker für einen Geistlichen auf. Der Freienohler Pfarrer führt dabei den Titel "rector curate capelle", d. h. einer rechtlich nicht selbständigen Kirche mit dem Recht zur Seelsorge.
Freienohl war eine Filiale der Stammpfarrei Calle, wie es noch in dem Visitationsregister von 1716 vermerkt ist.
Wirtschaftliche Grundlage der Pfarrei
Wirtschaftliche Grundlage Unter den wenigen Nachrichten, die in den ersten 300 Jahren über die Geschichte der Pfarrei St. Nikolaus berichten, sind vor allem die Schenkungen zu nennen, die Freienohler Bürger stifteten, damit für ihr Seelenheil gebetet werde. Nur wenige Stiftungen lassen sich noch durch die im Pfarrarchiv erhaltenen Urkunden nachweisen.
Im Jahre 1462 vermachte ihr Johann Femme zu Freienohl eine Wiese und einen Garten zur Finanzierung der Kerzen für das Jahresgedächtnis zu seinem und seiner Eltern Seelenheil. 1474 schenkte die Witwe Meister Hanses, Bele, der Kirche, wie von Bürgermeister Rechardes bezeugt wird, ihre Wiese unter dem Schelkenberg für die Feier des Jahresgedächtnisses.
1481 überließen ihr die Brüder Heinrich und Klaus Heinen eine Wiese unter dem Tielenberg für Vigil und Seelenamt.
Die Grundstücke wurden meistens für einen herkömmlichen Zins, Geld oder Wachs bestimmten Bürgern überlassen. Außer diesen Einkünften hatte die Kirche noch einige Einnahmen aus Kapitalien, die mit frommen Stiftungen verbunden waren.
Wie anderswo hatte die Pfarrkirche eine kleine Einnahmequelle aus dem sogenannten Braukessel, mit dem das Braumonopol verbunden war. Während dem Pfarrer der Kessel unentgeltlich zur Verfügung stand, waren die Pfarrangehörigen gezwungen, für seine Benutzung eine Gebühr zu zahlen, aus der die Kosten für Hostien und Messwein gedeckt werden sollten. Im Laufe der Zeit hatten sich die Bürger eigene Kessel zugelegt, was die Kirchenbehörde veranlasste, am 16. November 1688 ein Dekret zu erlassen, wonach die von den einzelnen Bürgern angeschafften Braukessel beschlagnahmt werden sollten. Die Einnahmen aus dem Braukessel flossen noch in den 30er Jahren des 19. Jahrhunderts. Erst 1840 wurde der Braukessel wegen der geringen Einnahmen und der hohen Reparaturkosten verkauft.
Wenn auch einige Grundstücke vorhanden waren und im Laufe der Zeit noch weitere Schenkungen hinzukamen, so muss die Dotierung der Pfarrei doch als ärmlich bezeichnet werden. Deshalb sahen sich die Kirchenvorstehern bei der Kirchenvisitation im Jahre 1626 veranlasst, über eine Erhöhung der Pachtpreise für Äcker und Wiesen zu diskutieren, um die Bezüge des Pfarrers aufzubessern - ergebnislos. Immerhin tobte in Deutschland der Dreißigjährige Krieg und man hatte vermutlich andere Sorgen.
Die wichtigste Einnahme des Pfarrers war das sogenannte Contingent, das der Bürgermeister an den Oster- und Christtagen von den Bürgern anzufordern und dem Pfarrer in Höhe von 27 Rthlr. zu übergeben hatte. Offenbar war dieses Contingent eine freie Abgabe, die die Bürger statt des Messhafers übernommen hatten.
Bei der Visitation von 1716 wird das Grundeinkommen des Pfarrers mit 60 Rthlr. angegeben, worin die Stolgebühren und die Gerechtsame nicht enthalten sind.
- Die Gebühren für eine Eheschließung betrugen 1 Taler.
- Für das Aufgebot in der Kirche wurden als Gebühr ein Sacktuch und zwei Hühner gegeben.
- Bei der Trauung vorhergehenden Beichte wurde zumindest 1 Schilling als Beichtpfennig gezahlt.
- Als Gebühr für die Taufe mussten von jedem Paten zwei Stüber entrichtet werden.
- Bei der Beerdigung eines Kindes betrugen die Gebühren 8 Stüber und bei der eines Erwachsenen 16 Stüber.
- Für die Verrichtung des Jahresgebets erhielt der Pfarrer 1 Taler.
- Aus jedem Haus erhielt der Pfarrer 4 Eier, ferner erhielt er zu Weihnachten von den Pfarrangehörigen insgesamt 22 Loth Flachs, das er zur Hälfte an den Küster abtreten musste, außerdem 6 Pfennig Spinngeld.
- Jeder Pferdebesitzer hatte dem Pastor eine Fuhre Holz anzufahren.
- Außerdem hatte er Mastgerechtigkeit und durfte zur Mast in die Dinscheder und Wennemer Mark ein Kirchen- und Turmschwein treiben, letzteres mit der Verpflichtung, etwaige Mängel am Turm dem Bürgermeister zwecks Abstellung anzuzeigen.
- Schließlich hatte er das Fischereirecht auf der Ruhr.
Nach dem Ortsstatut war der Pastor zu Weihnachten und Ostern und am Tage der Bürgermeisterwahl mit dem Küster bei dem Bürgermeister zu Tisch eingeladen.
Die Renten zu Freienohl waren die geringsten im ganzen Herzogtum Westfalen. Im Jahre 1788 versuchte Pastor Jürgens, die finanzielle Basis der Pfarrei Freienohl durch die Einpfarrung einiger Orte zu verbessern. Da die betroffenen Orte zur Pfarrei Arnsberg gehörten und diese zur damaligen Zeit dem Dekanat Attendorn unterstand, erstattete der zuständige Landdechant Freusberg dazu ein Gutachten.Er stellte fest, dass das Pfarrgut dem Pastor nur einen dürftigen Lebensunterhalt gewähre und dass die Haushalte Freienohls - bis auf zwei oder drei Haushaltungen - nur aus armen und bedürftigen Leuten bestehe. Zwecks Aufbesserung der geringen Einkünfte des Pfarrers machte Dechant Freusberg den Vorschlag, Dinschede, Oeventrop, Glösingen und Wildshausen einzupfarren. Der Abt von Wedinghausen war zwar bereit, diese Dörfer aus seinem Pfarrverband zu entlassen, verlangte als Ersatz dafür aber die Dörfer Wennigloh und Niedereimer, die zur Pfarrei Hüsten gehörten. Der dortige Pfarrer war aber nicht geneigt, diese Orte abzugeben.
Als die Behörden in Bonn erkannten, welche Schwierigkeiten diese Umpfarrungen mit sich bringen würden, entschieden sie, dass es beim bisherigen Zustand bleiben solle.
