Die hessische Zeit
Nach § 7 des RDH wurde dem Landgrafen von Hessen-Darmstadt für die linksrheinische Grafschaft Lichtenberg usw. das kurkölnische Herzogtum Westfalen samt den im Herzogtum befindlichen Kapiteln, Abteien und Klöstern zugesprochen. Mit Napoleon im Rücken ließ der Landgraf schon am 7.9.1802 - also noch vor Inkrafttreten des RDH - ein Regiment in Westfalen einmarschieren. Mit der Proklamation vom 6. Oktober 1802 nahm er vom Herzogtum Westfalen Besitz:
"Wir, Ludwig X., von Gottes Gnaden Landgraf zu Hessen, Fürst zu Hersfeld, Graf zu Catzenelnbogn, Dietz, Ziegenhain, Nidda, Hanau, Schaumburg, Ysenburg und Büdingen usw. Entbieten dem Domkapitel, den geistlichen Stiftern wie auch der übrigen Geistlichkeit, der Ritterschaft, den Lehnsleuten und sämtlichen Einwohnern und Untertanen des Herzogtums Westfalen unsere Gnade und alles Gute!
Demnach Uns und Unseren Erben für Unsere abgetretenen Lande und Besitzungen unter anderem auch das Herzogtum Westfalen im Säkularisationszustande und als eine erbliche Besitzung dergestalt zugeteilt worden, daß solches auf ewige Zeiten Unserem Fürstlichen Hause angehören soll, so haben Wir für zuträglich erachtet und beschlossen, nunmehr von besagtem Herzogtum und allen seinen Orten und Zubehörungen provisorischen Zivilbesitz nehmen zu lassen und die Regierung darinnen anzuordnen. Wir tun solches demnach hiermit und in Kraft dieses Patents, verlangen von allen und jeden Eingesessenen des Herzogtum Westfalen, wes Standes und Würde sie auch sein mögen, so gnädig und ernstlich, daß sie sich Unserer Regierung unterwerfen, vollkommenen Gehorsam in aller Untertänigkeit und Treue leisten und sich dieser Besitznehmung und den Verfügungen der von Uns abgesandten Kommissarien und Truppen auf keine Weise widersetzen, auch sich allen und jeden Recurses an auswärtige Behörden bei Vermeidung ernstlicher Ahndung enthalten und, sobald Wir es fordern werden, die gewöhnliche Erbhuldigung leisten. Dagegen erteilen Wir Ihnen zugleich die Versicherung, daß Wir Ihnen mit Huld und Gnade zugetan verbleiben, Ihnen Gerechtigkeit und allen Schutz angedeihen lassen und Ihrem Wohle Unsere Landesväterliche Fürsorge unermüdet widmen werde.
Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Insiegels
L u d w i g."
Unmissverständlich wurde den Westfalen gesagt, woher der Wind künftig wehen werde.
Als oberste Zivilbehörde rief der neue Landesherr in Arnsberg eine Organisationskommission ins Leben. Nachdem diese Maßnahme am 25.2.1803 durch den Reichsdeputationshauptschluss sanktioniert worden war, fand im Jahr 1803 in Arnsberg die feierliche Huldigung statt. Die Inbesitznahme einzelner Orte erfolgte dann zu recht unterschiedlichen Terminen.
In Freienohl hatte man es damit nicht eilig; eine entsprechende Feier wurde erst am 2.11.1811 veranstaltet. Im Beisein des regierenden Bürgermeisters Trompetter, des Proconsuls (stellvertretender Bürgermeister) Flinkerbusch und der Camerarii Düring, Schröer, Penschröer und Becker, ließ der Stationskommandant von Freienohl, Sergeant Nagel, die Bürgerschaft zusammenrufen, um das neue Wappen anzuschlagen. In Anwesenheit des in Freienohl liegenden Militärs wurde den Bürgern das Besitzergreifungspatent vorgelesen.
Die neue Herrschaft wirkte sich für die Bürger erst allmählich aus. Wenn die anfängliche Gleichgültigkeit gegenüber dem neuen Landesherrn einer latenten Opposition wich, dann, weil Hessen-Darmstadt als Verbündeter Napoleons auch in dessen Kriege einbezogen war. Dies hatte höhere Steuern und den ungeliebten Militärdienst für den neuen Herrn im Gefolge. An Napoleons Zug nach Moskau mussten auch viele Sauerländer teilnehmen. Sie gehörten zur „Westfälischen Armee“ und bildeten das 8. Korps. Nach der Völkerschlacht bei Leipzig zogen auch Russen durch Freienohl, die die geschlagenen Franzosen verfolgten.
Auch die demokratisch orientierte Gemeindeordnung musste unter hessischer Herrschaft weichen. Wie in anderen Orten, so wurde auch in der Freiheit Freienohl ein Schultheiß als Beamter der Hessen-Darmstädtischen Regierung eingesetzt. Er trat an die Stelle des frei gewählten Bürgermeisters der Freiheit Freienohl. Er war nicht den Bürgern, sondern dem hessischen Justizamtmann verantwortlich. Ihm durften die Freienohler Bürger nur beratend zur Seite stehen.
Erst 1812 wurde eine Gemeindevertretung von 2 - 3 gewählten Deputierten angeordnet, an deren Zustimmung der Schultheiß gebunden war.
