Die Anfänge


Die Herkunft des Namens und die Frühgeschichte

Der Name Freienohl deutet darauf hin, dass hier im Ohl, d. i. Talwiese, freie Bauern auf freiem Grund gesiedelt haben. Die Nähe von Wasser Wiesen und Wald war schon in germanischer Zeit ein Anreiz, um Niederlassungen zu gründen.

Zwei germanische Wallburgen dienten neben kriegerischen Zwecken auch der Verehrung Wotans und Freyas. Auf dem Küppel sind noch Rest einer solchen alten Wallburg sichtbar. An der Nordseite hat der Wall stellenweise eine Höhe von 4 m, während an der Ost- und Südseite die Wälle kaum noch zu erkennen sind. An der Nordseite besteht die Befestigung aus einem Wall mit Graben. Die Wallburg hatte zwei Eingänge, einen im Osten und einen im Nordwesten. Der Steilabfall des Berges nach Westen machte hier einen Wall überflüssig. Der Wall umschließt eine Fläche von ca. 26 Morgen. Wenn auch geschichtliche Nachrichten über diese Wallburg fehlen, so deutet doch allein schon das Vorhandensein auf den kriegerischen Sinn und die Wehrhaftigkeit unserer Vorfahren hin.

Die Gründung

Die eigentlichen Siedler waren - wie fast überall - die Bauern. Im Sauerland war die Siedlungsform die der sogenannten Weiler, d. h. eine Siedlung von 2 bis 8 Häusern. Die Bewohner eines Weilers bildeten eine Bauernschaft. Wenn die Einwohnerzahl stieg, wurde ein entsprechendes Stück des Waldes nach dem Beschluss der bäuerlichen Siedler für die Neusiedlung bestimmt und durch Brennen gerodet. Verschiedene Flurnamen [Rothbüsch, Rietbüsche. auf’m Hahn (Hagen), Himmenhagen, (früher Haidkamp)] legen es nahe, dass sich auch in Freienohl die Siedlung in dieser Form vollzogen hat. Es liegt nun im ursprünglichen Sinn der Siedlung, dass der Grundbesitz ausgesprochener Kleinbesitz ist. Im Gegensatz zum flachen Land, das die Entstehung der Grundherrschaft begünstigte, wodurch die Bauern weitgehend unfrei wurden, behielten die Siedler in Freienohl ihre Freiheit.

&nbspAls die ersten christlichen Glaubensboten in die Freienohler Gegend kamen, stellten sie die erste Kapelle unter den Schutz der Gottesmutter, um bewusst ein christliches Gegengewicht zu dem herrschenden heidnischen Freya-Kult zu schaffen. Das Gotteshaus „Unserer lieben Fraue“ bestand bis zum Jahre 1540.

Nach Freienohler Tradition soll der Ort durch das Zusammenwachsen der zwei separaten Siedlungen Schultenohl und Langenohl (Langl) entstanden sein:

Im Schultenohl und im Langenohl lagen die ersten Höfe der freien Bewohner. Beide Höfe hielten Jahrhunderte hindurch mit westfälischer Zähigkeit an ihrer bodenständigen Eigenrechtlichkeit fest.

Auch die seelsorgliche Betreuung soll von zwei gesonderten Stellen aus geschehen sein. Auf dem Schultenhof, in der nähe der Pastorat, stand eine dem hl. Nikolaus geweihte Kapelle und auf dem Langelhof oben erwähnte Kapelle „Unserer Lieben Frau“.

Ein Beweis für die These von den ursprünglich zwei Siedlungen wurde auch in einer Urkunde aus dem Jahre 1460 gesehen. Nach dieser Urkunde stiftete der Bürger zu Freienohl Johann Femme eine Wiese für die Kosten von vier Wachskerzen, die jährlich an bestimmten Festen u. a. auch für die Verstorbenen aus den zwei Bauernschaften zu Freienohl brennen sollten.

Diese Ansichten wurde zwar bereits von Albert Hömberg verworfen, aber ob Freienohl nun aus diesen zwei Höfen gewachsen ist oder nicht, lässt sich heute nicht mehr nachweisen. Sicher scheint, dass die Entstehung Freienohls im Zusammenhang mit den Rodungen des Mittelalters zu sehen ist, bei der man in die Mittelgebirge eindrang, um sich Brachland nutzbar zu machen.

Freienohl, altes Ortswappen

Das Ortswappen

Die Entstehung des Ortes aus zwei Höfen findet auch Ausdruck in dem alten Ortswappen, das nach einem alten Urkundensiegel aus zwei ineinander verbissenen Fischen, die mit den Schwanzflossen wild um sich schlagen, besteht, die beide zusammen ein großes lateinisches S bilden und mit drei goldenen Lilien geschmückt sind - ein Zeichen der späteren Einigung und Versöhnung. Es findet sich darin aber auch ein Anklang an die in Freienohl S-förmig gewundene Ruhr und an den Streit um die Fischereigerechtsame der beiden später vereinigten Höfe / Bauernschaften / Gemeindeteile. Die Umschrift des alten Siegels lautet: „Sigillum in Vrigennole“

Heraldiker sind sich nicht einig, geben aber auch einige andere Erklärungsmöglichkeiten an.

Einmal wird auf die Möglichkeit verwiesen, dass das „S“ den Anfangsbuchstaben des Kölner Bischofs Siegfried andeuten soll, während andere die Ansicht vertreten „S“ sei der Anfangsbuchstabe des Wortes „Sigillum“ oder „Secretum“.

Im Jahre 1911 beschloss die Gemeindevertretung, dieses Wappen beizubehalten. Statt der Farben blau-rot wurden die Landesfarben blau-weiß gewählt.

 

Die Ersterwähnung 1272

Der Name Freienohl wird nach den noch bekannten Urkunden zum ersten Mal im Jahre 1271 genannt. In der betreffenden Urkunde nimmt Graf Gottfried (III.) den Johann gen. Blessem zu seinem Dienstmann an und bekundet dabei, dass dieser Rechtsakt „apud Vrygenole“ (bei Freienohl) geschehen sei.

In der Urkunde steht zwar die Jahreszahl 1271 (Freitag vor Aschermittwoch); da in der Erzdiözese Köln bis 1310 das Jahr aber erst zu Ostern begann, ist nach unserer Zählung damit das Jahr 1272 angegeben. Diese Ersterwähnung ist in einem Kopiar überliefert, in dem die Urkunden der Grafen von Arnsberg im 14. Jahrhundert eingetragen wurden. Die älteste im Original erhaltene Urkunde liegt für Freienohl für das Jahr 1289 vor.

Als Graf Gottfried IV. von Arnsberg im Jahre 1364 (22. Februar) Freienohl als Freiheit bezeichnete verlieh er ihr Lippstädter Recht. U. a. ein Merkmal des Lippstädter Rechts war ein von belastenden Abgaben freier Erbgang und ein fortschrittliches eheliches Güterrecht, das den Bedürfnissen einer kaufmännischen oder gewerbetreibenden Bevölkerung entsprach.

Die Rechte, die Freienohl erhielt, waren im wesentlichen folgende:

  • ausdrückliche Versicherung des Freiheitsrechts für alle, mit Ausnahme derjenigen, die Diebesgut bei sich führen, bei Diebeswerk getroffen werden oder friedlos sind;
  • jegliche Hausstätte erhält das Recht
    • in den Marken Olpe, Wennemen und Dinschede je ein Schwein einzutreiben
    • In den vorgenannten Marken Bauholz zu hauen und alle Windbrüche, d. i. Holz, das der Wind niedergeworfen hat, in ihrer Fuhre abzufahren.
  • Falls ein Bürger 4 Schillinge vor Gericht in der Freiheit verwirkt hätte, darf er sie mit 2 Pfennigen abtragen. Bürger der Freiheit sind mit Geschirren [Fuhrwerken] in Gräflich-Arnsbergischen Landen zollfrei und dürfen nicht in Arrest genommen werden.
  • Jede Hausstätte hat alle Jahre abzugeben:

6 Pfennige, 2 Hühner und den rechtmäßigen Zehnten. Beim Verkauf einer Hausstätte sind 12 Pfennige zu entrichten. Das Gut eines Bürgers, das um Schuld und Not willen aus der Freiheit flüchtig wird, soll Jahr und Tag unberührt bleiben.

Der lange Zeitraum von der Ersterwähnung bis zur schriftlichen Fixierung der Rechte deutet wohl darauf hin, dass die Entwicklung Freienohls nicht gerade stürmisch verlief. Nach Schätzungen gab es 1536 / 1563 in Freienohl lediglich 45 Wohnhäuser.

Die Kirchlichen Verhältnisse der Gründerzeit

Die Freienohler Tradition sieht mit der Verleihung der lippstädtischen Rechte auch den Anstoß gegeben zur Verschmelzung der beiden o. a. Bauernschaften und der beiden Kirchen, denn in kommunaler und vor allem in kirchlicher Beziehung habe die Freiheit immer noch aus zwei getrennten Bauernschaften und zwei Kirchengemeinden bestanden. Nach dem Aussterben der Bauernfamilie Schultenohl im 15. Jahrhundert, sei der alte Streit begraben und die kirchliche Einheit endgültig hergestellt worden.

Aus dem Gotteshaus der Liebfrauengemeinde entstand im Laufe der Jahre die spätere Pfarrkirche. Zwei Urkunden, deren Siegel nach Seibertz echt sind, die aber mehr Dichtung als Wahrheit enthalten, würden bereits 1236 die Pfarrgemeinde Freienohl bekunden.

Sicher ist, dass Freienohl ursprünglich kirchlich zu Calle gehört hat, doch muss dieser Ort mindestens seit Ende des 13. Jahrhunderts eine Kirche besessen haben, da 1289 und 1295 ein Godefridus als Pastor der Kirche in Freienohl bezeugt wird. Der Geistliche von Freienohl hat spätestens 1375 die Rechte des Pfarrers besessen.

So ist es nur auf den ersten Blick verwunderlich, dass Freienohl weder in den „liber valoris“ aufgeführt ist, in dem etwa für das Jahr 1300 sämtliche Pfarrkirchen der Erzdiözese Köln mit ihren Einnahmen verzeichnet sind, noch in der Urkunde über den Verkauf der Grafschaft Arnsberg aus dem Jahre 1368 nicht als „ecclesia parochialis“ (Pfarrkirche) erwähnt ist.

Dies bedeutet aber nur, dass der Kirche in Freienohl die Pfarrechte offiziell niemals verliehen wurden. In einer Urkunde des Jahres 1447 treten die Pfarrer von Velmede, Calle und Freienohl als Testamentsvollstrecker für einen Geistlichen auf. Der Freienohler Pfarrer führt dabei den Titel „rector curate capelle“, d. h. einer rechtlich nicht selbständigen Kirche mit dem Recht zur Seelsorge.

Freienohl war eine Filiale der Stammpfarrei Calle, wie es noch in dem Visitationsregister von 1716 vermerkt ist.

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