Grenzen, Grundbuch, Schnadezüge
kleiner Überblick über Grenzen, Grundbuchwesen und Schnadezüge ...
Die Grenzfestlegung
In unserer Zeit dient das Grundbuch zusammen mit dem Liegenschaftskataster der rechtlichen Sicherung des Eigentums. Darüber hinaus sind die Nachweise des Liegenschaftskatasters vielfach Grundlage für Planungen der kommunalen und staatlichen Verwaltung, der Wirtschaft und in großem Umfang der privaten Pläne der Bürgerinnen und Bürger einer Gemeinde.
Diese heute so selbstverständliche Genauigkeit und Zuverlässigkeit bezüglich des Besitzes von Grund und Boden ist relativ neu. Zwar hatte schon Karl der Große die Grundsteuer oder den Zehnten eingeführt, aber die Abgaben - zunächst natürlich in Naturalien - waren nach dem Ertrag zu entrichten, später nach der zu zahlenden Pacht, also indirekt der Grundstücksgröße, von der aber niemand eine genaue Vorstellung hatte. Im Laufe der Jahrhunderte verwandelte sich diese Steuer in eine Geldabgabe [freigestellt waren Adel, Geistlichkeit und Beamte].
Das Herzogtum Westfalen bildete innerhalb des Erzbistums Köln eine weitgehend autonome Einheit, die von Arnsberg aus von einem Landdrosten regiert wurde. Dieser war gleichzeitig der persönliche Vertreter des Erzbischofs und Kurfürsten. Höchster Beamter war der Landpfennigmeister, der für die Steuereinziehung aus den Gerichtsbezirken auf dem Lande zuständig war. Zur Deckung der gewöhnlichen Ausgaben kannte man im Herzogtum nur eine einzige Steuerart, die entsprechend dem Agrarcharakter des Landes vom Grund und Boden als sogenannte Schatzung erhoben wurde und dieses seit 1654 in unveränderter Höhe für eine Schatzung. Je nach Finanzbedarf wurden im Jahr 6 bis 10 Schatzungen ausgeschrieben.
Die Schnade - Kontrolle der kommunalen Grenzen
Eine Möglichkeit, die kommunalen Grenzen zu bestimmen war die gemeinsame Grenzbegehung, der "Schnadegang".
Schnadezüge sind auch heute noch beliebt. Sie erfüllten in langen Jahrhunderten, als es noch keine Flurkarten gab, ihren besonderen Zweck, nämlich sich die Grenzen einzuprägen, sie zu sichern, ihre Richtigkeit zu überprüfen, Grenzstreitigkeiten zu schlichten und nicht zuletzt auch der nachwachsenden Generation Kenntnis über Grenzverläufe zu vermitteln.
Das Wort Schnade ist verwandt mit unserem Wort "schneiden" und mit "Schneise" und bedeutet so viel wie "Durchhau im Walde", dann eine "gehauene Grenze" im Wald und schließlich nur noch "Grenze". Noch heute kann man im Sauerland vielfach beobachten, wie auf der Höhe eines Bergrückens die Grenze der Gemeindegemarkung als breiter, schneisenartiger Grenzweg, als Schnade, verläuft.
Der Schnadezug (Grenzbegehung, von Schnad, Schnod, Schneise, Schneide), aus kurkölnischer Zeit auch oft "Limitenzug" (franz. limite = Grenze) oder "Visitation der Limiten" genannt, war eine Pflichtübung, der sich Bürgermeister und Rat der Gemeinden, nebst jungen und alten Bürgern von Zeit zu Zeit unterziehen mussten, wobei auch Vertreter der Nachbargemeinden zugegen waren. Unkenntlich gewordene Zeichen wurden aufgefrischt, Malsteine zurechtgerückt und strittige Grenzfragen an Ort und Stelle geklärt.
Jüngeren Leuten und auch Neubürgern, die zum ersten Mal am Grenzzug teilnahmen, wurden wichtige Merkpunkte unsanft durch eine Ohrfeige (man sollte es sich hinter die Ohren schreiben) oder durch "Pohläsen" oder "Stutzäsen" (mit dem Äs, d. i. Gesäß, mehrmals kräftig auf den Pohl / Stutzen (Grenzpfahl, Grenzstein stoßen), eingebleut.
Der "Stimm-Stamm" - historischer Grenzpunkt
Der Stimm-Stamm ist einer der markantesten Punkte des Sauerlandes, der heute jedem Wanderer oder Autofahrer bekannt ist. Mit einer Höhe von 540 m über dem Meeresspiegel gilt er, obwohl es nicht ganz richtig ist, gemeinhin als höchste Erhebung des Arnsberger Waldes. Hier kulminiert die Bundesstraße 55 auf der Strecke zwischen Warstein und Meschede, und wer auf dieser Route vom Hellweg oder aus der Münsterländischen Ebene zum Sauerland will, hat auf dem Stimm-Stamm zum erstenmal Gelegenheit, die Bergwelt des Sauerlandes zu bewundern.
Der Name Stimm-Stamm wird urkundlich zum ersten Male in einem Warsteiner Schnaderezess vom 13.10.1727 erwähnt. Damals begann der gemeinsame Schnadezug der Warsteiner und Mescheder beim sog. Sassenstein, "vulgo [im Volksmund] Stimpstampf". Die Schnadesteine dienten in alter Zeit der Markierung der Gemarkungsgrenzen und wurden gewöhnlich nach Bürgern benannt, die an dem Schnadezug teilnahmen. Entweder handelte es sich dabei um Bürger, die man auf diese Weise ehren wollte, oder um Neubürger, die mit dem betreffenden Schnadestein durch das berühmte "Stutzen" a posteriori Bekanntschaft gemacht hatten. Da die Schnadesteine bei jedem Schnadezug neu benannt zu werden pflegten, prägten sich ihre Namen dem Bewusstsein der Bürger nicht ein.
Anders war das mit den Schnadebäumen, markanten Bäumen, die an Stelle von Grenzsteinen als Grenzmale galten und bei den Schnadezügen als solche feierlich anerkannt wurden. Solche Bäume hatten in der Regel ihre festen Namen, die jedem geläufig waren. So etwa die Dingbuche. Ein solcher Grenzbaum muss ursprünglich auch der Stimm-Stamm gewesen sein. Die Bezeichnung "Stamm" war für alte, ehrwürdige Bäume stets geläufig. Sie findet sich in den Schnadprotokollen in großer Zahl. Die Silbe "Stimm" geht vermutlich auf unser heutiges "stampfen", mittelhochdeutsch "stempfen" zurück und bedeutet so viel wie "schlagen", "prägen", "mit einem Stempel versehen" oder "eingraben". Stimmt diese Annahme, dann wäre der Stimm-Stamm damit ein Grenzbaum, der wegen eben dieser Bedeutung besonders gekennzeichnet und dadurch vor jeder Verwechslung, vor jedem Zweifel geschützt war. Eine andere beliebte Interpretationsmöglichkeit wäre, dass der Name von althochdeutschen "stimma" (Stimme) abgeleitet ist. Er hätte dann die Bedeutung von "festsetzen", "benennen", "sein Votum abgeben", "übereinstimmen". Auch in dieser Bedeutung wäre ein Grenzbaum gemeint, den man durch bereinstimmendes Votum festgelegt hat.
Aber schon 1727 hat dieser Baum nicht mehr bestanden. An seine Stelle war ein Grenzstein getreten, eben jener "Sassenstein", der diesen Namen 1708 erhalten hat. Im Volksmund aber ("vulgo") hieß die Stelle, wo jetzt der Stein und vormals ein Grenzbaum stand, nach wie vor Stimm-Stamm. Nach und nach löste sich die Bezeichnung auch von dem Grenzstein, zumal als die alten Schnadesteine durch die modernen Kataster ihre Bedeutung verloren, und übertrug sich auf die gekennzeichnete Stelle.
Landvermessung, Flurbücher, Kataster
Der Aufbau eines einheitlichen Katasters in den preußischen Provinzen Rheinland und Westfalen erfolgte nach französischem Vorbild.
Als 1802 die Hessen ins Herzogtum Westfalen kamen, wurde sehr bald auch die Anlegung eines Katasters verfügt, d. h. das Anlegen von Flurbüchern von allem vorhandenen Grundeigentum zur Berichtigung der Grundsteuer-Verhältnisse. 1816, Preußen hatte gerade vom Sauerland Besitz ergriffen, wurde der Gedanke gerne aufgegriffen und zweckdienlich in die Tat umgesetzt. Die hiesigen Flure wurden erstmalig vermessen und alle Grundstücke genau nach Flur und Nummer bezeichnet und eingetragen.
Und zu aller Anschauung ist seit damals am Arnsberger Katastergebäude der Regierung in der Schloßstraße die "Halbe preußische Rute" in Eisen fest verankert. [1 Rute = 3,6766 m]. Ähnlich so auch in anderen Regierungsstädten (z. B. Düsseldorf am alten Rathaus). Das war die Geburtsstunde des Grundbuchamtes, eines wertvollen und bedeutsamen Zweiges im hiesigen Gerichtswesen. Die Neuordnung diente der Klarstellung der bis dahin oft undurchsichtigen Grenzverhältnisse, die immer wieder Ursache nachbarlicher Streitigkeiten waren.
Bedeutender Wegbereiter für die Landvermessung war Nicolaus Emmerich, der 1810 als großherzoglich-hessischer Geograph und Adjunkt nach Arnsberg kam und 1816 vom preußischen Oberpräsidenten von Vincke "als königlich preußischer Geograph" beauftragt wurde, die Landvermessung des neuen preußischen Regierungsbezirks auszuführen. Die Präzision dieser "Triangulation" stellte sich später als hervorragend heraus.
Emmerich begann vorbereitend zunächst mit Lehrkursen, um geeignete Leute als notwendige Mitarbeiter in die Geheimnisse der noch unbekannten Landvermessung einzuweihen, zog planend ein großes Dreiecksnetz über die 140 Quadratmeilen des gesamten Regierungsbezirks Arnsberg und war dann mit unermüdlichem Fleiß und Genauigkeit dabei, ein Grundkataster anzulegen.
Ausgezeichnet mit dem roten Adlerorden, der Huldigungsmedaille für Kunst und Wissenschaft, dem Kronenorden und anderen hohen Ehrungen, verstarb er 77jährig als "Königlich preußischer Kataster-Direktor und Steuerrat Nicolaus Emmerich" in Arnsberg am 14.8.1868.
Durch die amtlichen Ausmessungen und Festlegungen der Grenzen verloren die Schnadezüge ihre Aufgabe. Dennoch behielten manche Orte sie bei.
Am 3. Februar 1841 veröffentlichte die Königliche Regierung zu Arnsberg das Schnadeverbot des Ministeriums.
Das war ein Knall, der hinter viele schöne Schnadegeschichten einen dicken Punkt setzte. Doch es währte nicht lange, da zog man wieder - unbekümmert um das Verbot der Regierung - über die Grenzen.
Im September 1976 endete die 143-jährige Geschichte des Katasteramts in Meschede. Im Zuge der kommunalen Neuordnung auf Kreisebene verlegte der Hochsauerlandkreis die Behörde mit bis dahin 40 Bediensteten nach Brilon und Arnsberg.
