Urkunde von Kaiser Otto I.


Verleihung der Marktrechte aus dem Jahr 959

Urkunde Ottos I - vom  12. Januar 959

Aufbewahrungsort: Staatsarchiv Münster

Urkunde Kaiser Otto I.
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Lateinischer Text

In nomine sanctae et individuae trinitatis Otto divina favente clementia rex noverit omnium fidelium nostrorum praesentium scilicet et futurorum industria qualiter nos ab amorem dei animaeque nostrae remedium et per interventum dilectissimi fratris nostri Bruononis archiepiscopi omne theloneum vel quicquid ex macello in loco Messcede peracto iure adquiri potest excepta moneta in proprium concedimus ad monasterium quod est ibidem constructum in honore sanctae dei genitricis mariae et sanctae uualtburgae virginis. Insuper etiam concessimus et firmavimus ut quicquid abbatissae cuiuslibet possessionis vel santimoniales defunctae reliquerint in potestate permaneat consororum santimonialium ibidem deo famulantium et hoc praesens preceptum iussimus exinde conscribi et anulli nostri inpressione sigillari et subt manu nostra firmavimus et ut hoc nostrae largitutis indicium verius a fidelibus nostris credatur

 

Signum domni Ottonis invictissimi regis. Liudulf[fus cancell]arius ad vicem uuilhelmi archicappellani recognovi

 

Data anno incarnationis domini DCCCCLVIIII. regni ottonis XXIII. II. id. ianr. Indictione I. actum in frideslare

Übersetzung

Im Namen der heiligen und unteilbaren Dreifaltigkeit. Otto, durch Gottes Gunst und Gnade König. Der Aufmerksamkeit aller unserer Getreuen, der gegenwärtigen wie der zukünftigen, sei zur Kenntnis gebracht, dass wir aus Liebe zu Gott und zum Heil unserer Seele und auf die Fürsprache unseres sehr geliebten Bruders, des Erzbischofs Bruno, den ganzen Zoll und alles, was von einem in dem Ort Meschede abgehaltenen Fleischmarkt rechtens erhoben werden kann - die Münze ausgenommen -, dem Stift zu Eigen überlassen, das dort zur Ehre der heiligen Gottesgebärerin Maria und der hl. Jungfrau Walburga errichtet ist. Überdies haben wir auch gewährt und bestätigt, dass alles, was die verstorbenen Äbtissinnen oder Schwestern an irgendwelchem Besitz hinterlassen, im Eigentum der geistlichen Mitschwestern, die Gott dort dienen, verbleibe. Und darauf haben wir diese gegenwärtige Verfügung niederschreiben und mit dem Aufdruck unseres Ringes siegeln lassen, und unten haben wir sie mit unserer Hand bestätigt, damit dieses Zeichen unserer Großmut um so wahrer von unseren Getreuen geglaubt werde. Zeichen Herrn Ottos, des unbesiegbarsten Königs. Ich, Kanzler Liudulf, habe an Stelle des Erzkaplans Wilhelm [diese Urkunde] beglaubigt. Gegeben im Jahr der Fleischwerdung des Herrn 959, im 23. Jahr der Regierung Ottos, am 12. Januar, in der 1. Indiktion; geschehen zu Fritzlar.

Erläuterungen

Rekognition:
Die Gebäudezeichnung am unteren Rande rechts steht mit der Kanzleiunterfertigung [sog. Rekognition] in Zusammenhang und wird deshalb Rekognitionszeichen genannt. Dieses verdankte seine Entstehung der im früheren Mittelalter allgemein verbreiteten Gewohnheit, eigenhändigen Unterschriften dadurch ein individuelles Gepräge zu geben, dass nicht der Name selbst - wie wir es heute tun -, sondern das letzte Wort der ihn begleitenden Formel, zumeist das Wort ?subscripsi?, in charakteristischer Weise gekürzt und zugleich durch größere Ausführungen hervorgehoben oder mit Schnörkeln und Ausläufern versehen wurde. Die Kenntnis von der Bedeutung dieses Zeichens, das immer auffälliger und merkwürdiger gestaltet wurde, war in der Kanzlei Heinrichs I. und Ottos I. inzwischen vollkommen verloren gegangen und damit auch die Wahrung einer dem ursprünglichen Sinn angepassten äußeren Form.

Magdeburger Schreiber unter dem Kanzler Liudolf hatten in den Königsurkunden seit 956 an der Stelle des Rekognitionszeichens Architekturzeichnungen angebracht. Eine solche - wohl ein basilikaler Kirchenbau mit Haupt- und Seitenschiff - zeigt die vorliegende Urkunde.

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